DAS RECHTSVERHÄLTNIS ZWISCHEN
STAAT UND KIRCHE
IM WANDEL DER ZEIT
Forschungsthema von Gabriel Foco
Wien 1992
EINFÜHRUNG
Die nachstehende chronologische Übersicht
versucht zum Thema „Staat und Kirche“ anhand knapp dreißig(1)
historischer Querschnitte (Jahreszahlen) zum Thema der Rechtsentwicklung - in
den beiden nachchristlichen Jahrtausenden(2) -
markante Punkte und Parallelen aufzuzeigen. Die näher ins Auge gefassten
Verträge(3) oder Rechtsakte sind weniger für das
Rechtsgeschehen auf kirchlicher(4) Ebene
charakteristisch, sondern bezeichnend für das (jeweilige) Rechtsverhältnis
zwischen Staat und Kirche. Aufgezeigt werden also in erster Linie Staatsakte
von kirchenpolitischer Bedeutung, oder Rechtsakte auf kirchlicher Ebene,
jedenfalls von staatspolitischer Tragweite. Darüber hinaus werden die
Auswahlkriterien nach weiteren Gesichtspunkten eingeengt:
a.) Nachdem die aufgezeigten Rechtsakte auch
möglichst den Umkehrbeweis erbringen sollen, dass sich Staat und Kirche - insb.
auf dem Gebiet der Rechtsentwicklung - gegenseitig bedingten, und kirchliche
Spaltungen oder Fusionen die jeweils entsprechende staatspolitische Entwicklung
implizieren, bzw. gegebenenfalls umgekehrt, wird neben der Entwicklung der
Reichskirche auch jeweils die Entwicklung von einzelnen repräsentativen
Nationalkirchen und Staaten berücksichtigt, zumal die Gesamtentwicklung vom
Reich und Reichskirche nicht zuletzt von der Auseinandersetzung mit den
Nationalkirchen und Staaten gleichsam getragen ist.
b.) Obwohl die nachstehende Auswahl in
nationaler, kultureller - und grundsätzlich auch in religiöser - Hinsicht
möglichst wertfrei erfolgt, und auch die historischen Daten allenfalls im
juridischen Kontext erhellt, nicht jedoch etwa theologisch oder historisch,
also nicht inhaltlich wertet(5), liegt der Schwerpunkt
auf dem Christentum und sein Umfeld(6). So wie
von den Historikern allgemein in der Antike der Hellenismus - mehr oder minder
stillschweigend - als Maßstab vorausgesetzt wird, so möchte die
organisatorische Entwicklung des Christentums als repräsentativ
hervorgestrichen werden. Das macht zunächst das Eingehen auf die
Rechtsentwicklung im Römischen Reich insgesamt (samt Ausläufern und
Nachfolgestaaten) unumgänglich. Analog erfolgt die Auswahl im zweiten
nachchristlichen Jahrtausend zunächst etwas eurozentrisch und unter der
besonderen Berücksichtigung der Entwicklung im deutschen Reich.
c.) Die Auswahl erfolgt grundsätzlich nach
qualitativen - und nicht nach quantitativen - Kriterien. Bedeutende historische
Ereignisse, wie Kriege, Landgewinn und ähnliches, ohne dem gesuchten
religiös-staatsrechtlichen Moment, sind nicht Gegenstand der Untersuchung, wohl
aber etwa in aller Stille abgeschlossene Vereinbarungen, vielleicht scheinbar
zunächst nur von lokaler Bedeutung, jedoch mit dem
perspektivisch-rechtsgestaltenden Moment auf religionspolitischer Ebene.
d.) Außer den vorausgesetzten Auswahlkriterien
ist die nachstehende Auflistung historischer Daten nicht um eine inhaltliche
Erklärung der Zusammenhänge bemüht, sondern möchte bloß äußerlich den Umriss
des erforderlichen ersten Informationsstandes zu einer (späteren) inhaltlichen
Beurteilung und Auswertung der Sachfragen bieten. Die einzelnen Absätze hinter
den als Überschrift gesetzten Jahreszahlen sind ein Konglomerat von
historischen Begebenheiten, die mitunter miteinander in keinem unmittelbaren
Zusammenhang stehen. Deswegen werden sachlich zusammengehörende Themen - mit
der Ausnahme der einleitenden Angaben zum Jahr 1 v. Chr., die als Absätze
eingerückt werden - immer in einem Absatz abgehandelt, auch wenn dadurch die
Informationen gelegentlich etwas „gedrängt“ werden. Unsichere Angaben, wo der
inhaltliche Bezug nicht auf der Hand liegt, werden in {...} gesetzt(7).
e.) Auf charakteristische Übergangszeiten von 2
Jahren (relativ konsequent auftretende Konstitutionsphasen) wird stets
hingewiesen. Häufig werden durch einzelne Repräsentanten Vereinbarungen
abgeschlossen, die dann in (den obligaten) zwei Jahren auf Reichsebene
pluralistisch ratifiziert werden. Analog kann ein synodaler Beschluss oft erst
in etwa zwei Jahren durch Ratifizierung durch den römischen Kaiser Reichsgesetz
werden. Nicht selten kommt zwei Jahre nach einem pluralistischen Beschluss eine
Vollendung der selbigen Rechtsgestaltung, ebenfalls durch pluralistischen
Beschluss, zustande wobei der erste Beschluss Rechtsvoraussetzung war.
f.) Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und möchte lediglich repräsentativ für die vorgegebenen
Jahreszahlen bzw. im Gesamtzusammenhang sein(8).
CHRONOLOGIE
0/1(9)
Aufteilung der damaligen Welt zwischen Rom und
den Parthern, auf einem Treffen des damaligen römischen Thronprätendenten(10) mit den Parthern in Syro-Palästina, 1 v. Chr.(11): Die damals vereinbarte Euphrat-Grenze(12) hielt sich (auch als ethnische Grenze) trotz
ständigen Schwankungen bis in die Jüngste Zeit(13).
Weitere gebietsmäßige Differenzierungen der Kulturkreise - und die Entwicklung
der jeweiligen Territorialverwaltung - können auf den damaligen Grenzverlauf
zurückgeführt werden. Die seinerzeitige Regelung des Grenzverlaufs ist aus
mehreren staatsrechtlichen und kirchenhistorischen Gründen ein Meilenstein der
Geschichte:
Mit der formalrechtlichen (staatsrechtlich
legitimen) Eingliederung Palästinas (Judas) in das römische Imperium ist die
letzte Teilstrecke der Mittelmeerküste eingegliedert worden. Damit ist erst ein
territorial zusammenhängendes Reichsgebiet entstanden, und zugleich ist die
römische Reichsbildung gebietsmäßig als - so gut wie - abgeschlossen anzusehen:
Außer der gesamten Mittelmeerküste gehörten zum Reichsgebiet noch die südliche
und westliche Schwarzmeerküste, die ganze Nordatlantikküste, der nordwestliche
Teil der Rotmeerküste, und die jeweils angrenzenden Gebiete(14).
Mit dem besagten Teilungsvertrag ist das (biblische)
Perserreich auch formal geteilt worden, womit hier zwei tatsächlich
selbständige Reiche sich - faktisch durch den Teilungsvertrag - auf dem Gebiet
des ehemaligen Perserreiches konstituiert(15)
haben, auch wenn die Parther noch als Philhellenen galten und Griechisch als
Amtssprache behielten. Die Tragweite und Inhalt des Teilungsvertrages wird mit
dem Aufkommen der die Parther ablösenden Sassaniden(16)deutlich,
die persisch (Pahlevi) statt Griechisch als Amtssprache, und den
Zarathustrismus als Staatsreligion einführen: worauf gestützt sie von Rom
zunächst die großpersischen Territorien (insb. Kleinasien und Syrien)
„zurückfordern“.
Für Palästina selbst bedeutet dieser Vertrag den
Schlusspunkt einer anderthalb-tausendjährigen Staatsgeschichte, der somit der
Boden, und somit - rechtlich - die Existenzvoraussetzung entzogen wurde(17). Die folgende Übergangsphase von 70 Jahren
(bis zur Zerstörung des Herodianischen Tempels) sollte das Volk auf eine neue
Verwaltungsebene heben helfen. Es kann also von einer um 70 Jahre abgestuften
Eingliederung von Land (1 v. Chr.) und Volk (70 n. Chr.) gesprochen werden.
Inwieweit das kulturhistorische Erbe des durch die Bibel „ideell“, d. h. (im Sinne des Kirchenvaters Augustinus) reichstheologisch, legitimierten Perserreiches ebenso geteilt wurde, lässt sich aus den historischen Quellen schwer erschließen. Der ntl. Sprachgebrauch scheint sich eindeutig auf die römische Dimension zu beschränken(18). Auch die starke Anlehnung jüdischer Aufstände an den Osten(19) scheint einen Osttrend bei den Juden zu bewahrheiten(20), was eine Ost-West-Polarisierung zwischen Juden und Christen plausibel machen kann. Das Herodianische Reich ist mit parthischer Militärunterstützung entstanden(21). Doch der im letzten nachchristlichen Jahrtausend dominante babylonische Talmud, obgleich im Osten entstanden bzw. tradiert, nimmt den Messias in Rom an(22), wobei allerdings Rom allegorisch als Babylon aufgefasst wird(23).
130
Entsprechend der eingangs erwähnten
Übergangsphase von 2 Jahren: erneuerte 128 n. Chr. Hadrian - während seines
zweiten Athenaufenthaltes - den Bund der Griechen, das sog. Panhellenion(24). So wie zwei Jahre später in Palästina, ließ
Hadrian dem durch ihn erneuerten Hellenistischen Ideal die architektonische
Neugestaltung folgen. Schon während seines ersten Athenaufenthaltes (124-125)
ließ sich Hadrian in die Eleunisischen Mysterien(25)
einweihen: Und so wie Augustus alles zu Ehren des Apollo erneuerte, so trug
Hadrian als erster Kaiser einen „griechischen“ Bart (eine Art Statussymbol der
griechischen Philosophen, und bei den Römern ursprünglich verpönt), und er
verkörperte in jeder Hinsicht das nun im Römischen Reich aufkommende dionysisch-hellenistische
Ideal.
Durch die - in dem Edikt des Hadrian(26) (130 n. Chr.) bekundete - Absicht, Jerusalem
unter dem Namen Aelia Capitolina als römische Kolonialstadt wieder aufzubauen,
wurde die religiöse Struktur Palästinas selbst, und die der dort beheimateten
Religionen im ganzen Reich (und über die Reichsgrenzen hinaus), stark
polarisiert. Die Herausforderung durch, und die Konfrontation mit dem Inhalt
des Edikts des Hadrian, nötigte gleichsam alle religiöse Parteiungen zu
religiös motivierten politischen Deklarationen, die naturgemäß
konstitutionellen Charakter hatten (insb. - während dem jüdischen Aufstand -
pro und contra Bar Kochba(27)), und rechtlich
gesehen hier (130 v. Chr.) erfolgt sind(28).
Hierin ist auch das jüdische „Schisma“ begründet, das zwei verschiedene Talmude
(Jerusalemer Talmud und Babylonischer Talmud) hervorgebracht hat, nachdem die
überlebenden Rabbiner der unterlegenen Partei von Palästina nach Babylon
ausgewandert sind und dort eine eigene Lehrmeinung, bzw. „Schule“, mit starken
rituellen Abweichungen entwickelt haben, die ein Jahrtausend später im Judentum
vorherrschend geworden ist. Zuvor hatte noch die babylonische Diaspora nach der
Zerstörung des Herodianischen Tempels, trotz Exilarchen und blühendes
Gemeindeleben (Lehrhäuser und Akademien), den Führungsanspruch des ärmlichen
Sanhedrin von Jabne (in Palästina) als oberste Instanz anerkannt, was sich
alljährlich bei der Festsetzung des Jahresanfangs zeigte(29).
235
{Um 230: die Anfänge des lateinischen
Christentums im Abendland: Gottesdienstsprache der christlichen Gemeinde in
Rom: Latein statt Griechisch(30). Der
Gegenpapst Hippolytos wird 235 zusammen mit dem Papst aus Rom verbannt(31): Danach verzichten beide auf die Papstwürde,
sterben beide im Exil, und werden am 13. 8. 235/6 in Rom als Märtyrer
beigesetzt. Hippolytos soll der bedeutendste griechische Theologe im Westen
gewesen sein, Origenes hörte 212 in Rom eine Predigt von ihm, bekannt war er
aber wegen seinem Griechisch nur im Osten, während er im zunehmend lateinischen
Westen kaum mehr verstanden wurde. Hippolytos lehrte einen futuristischen Chiliasmus(32), verfochte die auch innerkirchlich
unüberwindlichen sozialen Schranken gegenüber Sklaven (ließ Ehen mit Sklaven
auch kirchlich nicht gelten), und verteufelte das Kaisertum, wofür er dann auch
235 vom Kaiser aus Rom verbannt wurde.}
{Origenes wird 230 (aus nicht geklärten Gründen)
vom Patriarchen in Alexandria ausgeschlossen, wo er bereits zuvor ein hohes
Lehramt bekleidet hatte. Origenes gründet die exegetische Schule in Caesarea
und entfaltet auf gesamtkirchlicher Ebene rege Aktivitäten. Der Patriarch von
Alexandrien scheut nicht die Mühe, auf einer eigens einberufenen Synode alle
dem Origenes späterhin zugekommenen Weihen und Ehrungen aberkennen zu lassen(33).}
{Im Jahre 235 hielten die sog. Magier, oder
Weisen, der Klerus der zarathustrischen persischen (neuen) Staatsreligion, im
neuen Jerusalem(34) (Aelia Capitolina) ein
„Konzil“ ab(35), das angesichts des soeben
vollzogenen dynastischen (224) und kulturell religiösen Wechsels als
konstitutionell(36) anzusehen ist (wie etwa
Nicaea [325] für das Christentum).}
{Ob das in den monophysitischen Kirchen erhaltene
Feuerritual in der Kirche des Hl. Sepulcher(37)
(zeremonieller Höhepunkt der Pilgerfahrt nach Jerusalem) mit der Feuerreligion
der Sassaniden zusammenhängt oder nicht, bedürfte eine nähere Untersuchung.
Tatsache bleibt, dass die Sassaniden von Anfang an in den Eroberungsgebieten,
so wie in jeder Provinz, Feuerheiligtümer erbauten und alle zur Verehrung des
Feuers zwangen(38). Es gilt als historisch
gesichert, dass die Sassaniden bei ihrer Machtergreifung die Gültigkeit der
zwischen Parthern und Römern 1. v. Chr. vereinbarte Reichsteilung für nicht
verbindlich hielten, in Syrien einfielen, und das Friedensangebot des mit einer
starken Armee heranrückenden Kaisers Severus Alexander - unter Berufung auf den
achämenidischen Anspruch auf Kleinasien und Syrien - herausfordernd
ausschlugen; dass sie also Syro-Palästina für persisch hielten, und dass die
persische Armee zuvor in Syrien einmarschiert war. Die Perser müssen also in
Syro-Palästina zumindest ein Feuerheiligtum geweiht haben.}
In Rom regieren (genau) von 235 bis 325
(Jahreszahl 325 siehe auch unten) die sog. Soldatenkaiser(39).
Es ändert sich insb. die Rechtsstellung des Sonnenkults, der Titel Pontifex
Maximus wird vom höchsten Kaisertitel (Augustus) losgelöst, bleibt aber bei den
Caesaren, und die Ritterschaft wird zunehmend in verantwortungsreichere
Position erhoben, bzw. werden in dieser Zeit höhere Ämter dem niederen Adel
zugänglich.
Maximinius Thrax nimmt 235 den Titel Germanicus
maximus an(40). Die Alemannen (Alamannen) sind
historisch zuerst unter Kaiser Caracalla (211-217) bezeugt, der nach dem
anfänglichen guten Einvernehmen - wegen Wortbruch - von ihnen angegriffen wird(41) und unterliegt, sodass die Historiker vom
freien Germanien sprechen. Um 233 überschreiten die Alamannen den Rhein und 235
wird der Kaiser Severus Alexander, der letzte Dynast, von den Soldaten
ermordet, weil er den Frieden mit den Alamannen erkaufen will. Maximinius
Thrax, der erste Soldatenkaiser, niederwirft - dem Wunsch der Soldaten folgend
- die Alamannen 235 und kämpft in der Folge den Donauraum nieder.
325
Außer Zweifel steht (sowohl für die Gegner, wie
auch für die Anhänger) der konstitutionelle Charakter des Nicaeanischen Konzils(42) für das Christentum(43),
zumindest im Hinblick auf die in der Folge dann katholisch genannten
Staatskirche (Reichskirche).
Trennung vom (christlichen) Ostertermin und
(jüdischen) Pesachtermin(44) Beginn der
Zerstörung von Synagogen oder Umwandlung in Kirchen. Wallfahrten der Juden nach
Jerusalem werden verboten. Durchführung eines kaiserlichen Programms zur
Christianisierung Palästinas und insb. der Stadt Jerusalem: 325 n. Chr.
begannen Constantin I. und seine Mutter Helena mit der Finanzierung und
Realisierung eines massiven Kirchenbauprogramms in Jerusalem(45).
Die kaiserliche Propaganda handhabte dabei oft vermeintliche Traditionen allzu
unkritisch, die dergestalt über das Architektonische hinausgehend manifest
wurden(46).
395
Teilung des römischen Reiches 395 n. Chr(47). Obwohl viele Historiker die Zurücklegung des
Titels Pontifex Maximus(48) durch den Kaiser
(etwa 380 n. Chr.), der seit Augustus integrierender Bestandteil der
Kaiserwürde war, als den endlichen und endgültigen Verzicht auf diesen
heidnischen Titel(49) hinstellen, wurde der
nämliche Titel Pontifex Maximus bei der Reichsteilung wieder aktualisiert und
nunmehr integrierender Bestandteil des weströmischen Kaisertitels bis zu Papst
Leo den Großen (gest. 461). Obwohl das Ende des weströmischen Reiches um 480(50) anzunehmen ist, kam der Titel Pontifex
Maximus schon unter Papst Leo dem Großen an das Papsttum, wo der Titel bis
heute verblieb(51). Bereits Leo stützte
energisch seinen Primatanspruch auf diesen Titel(52),
der seinerzeit Caesar den Sieg über die übrigen Triumvirn verschafft hat(53). Seit Augustus (ab 12 v. Chr.)(54)
war jeder Kaiser grundsätzlich Pontifex Maximus(55).
Rechtstheoretisch kann also die Reichsteilung auch zumindest Ansätze zu einer
Gewaltenteilung – in einem Reich – erkennen lassen, statt der Annahme der bloß
territorialen Teilung.
460
Die Absetzung des in Chalkedon (451)
verurteilten Patriarchen von Alexandrien, bzw. dann seines Nachfolgers, konnte
der für die Orthodoxie einschreitende Papst erst 460 - nach einem langwierigen
Prüfungsverfahren durch den Kaiser – durchsetzen, nachdem die Monophysiten -
das Zögern des Kaisers nützend - den orthodoxen Bischof in der Bischofskirche
mitsamt seinen Anhängern am Karfreitag im Baptisterium erschlagen, und den
Anführer der Mörder (Timotheos) zum Bischof gemacht haben(56).
Die Einheit der Kirche war aber, u. a. wegen des verzögerten Vorgehens des
Kaisers, nicht wiederhergestellt. Für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit der
- den Monophysitismus verurteilenden - Beschlüsse von Chalkedon auf politischer
(staatsrechtlicher) Ebene ist der Zeitpunkt der Anerkennung durch den Kaiser
(Ratifizierung) maßgeblich: In Nicaea etwa war der Kaiser zugegen, bzw. hat er
unverzüglich die Konzilsbeschlüsse in Rechtswirksamkeit erhoben, d. h. zum
Reichsgesetz gemacht, während die Beschlüsse von Chalkedon vom Kaiser bis 460
mit den Bischöfen auskorrespondiert wurden, und erst dann anerkannt (in
Rechtskraft erhoben) und exekutiert wurden. In Chalkedon wurde eigentlich der
ebenfalls monophysitisch eingestellte Patriarch von Konstantinopel verurteilt(57), die Lehre des Monophysitismus wurde jedoch
von dem Mönch Eusthenes (gest. 451) und dem Patriarchen von Alexandrien,
Dioskur (gest. 454), entwickelt. Der Monophysitismus war die populärste und am
weitesten verbreitete christliche Häresie des Altertums, und hat sich etwa in
Syrien (Jakobiner), Armenien, Indien, und der koptischen und äthiopischen
Kirche bis heute erhalten. Es folgen dann auf Kaiser Leo zwei dem
Monophysitismus günstig gesinnte Kaiser (Timotheos wurde um 474 begnadigt) und
der Patriarch von Konstantinopel Akakios, den der Papst(58)
absetzt, und damit das erste Ost-West-Schisma
(482-519) verursacht(59). Wieviel auch vom Islam
lediglich die Fortführung der Lehre des Monophysitismus ist, bzw. wie aktiv -
oder unmittelbar - auch immer die Anhänger des Monophysitismus an der
Entstehung und Ausbreitung des Islams beteiligt waren, Tatsache bleibt, dass
sich der Islam am ehesten und nachhaltigsten in den monophysitisch dominierten
Gebieten ausgebreitet hat. Die Monophysiten (6 Mio. gegenüber nur 300.000
Orthodoxen) begrüßten 640 die muslimischen Eroberer als Befreier(60),
die dann anfänglich die Monophysiten auch tatsächlich begünstigt haben. Nach
der Flucht des letzten orthodoxen Patriarchen von Alexandrien übernahmen die
Monophysiten die Kathedrale in Alexandrien.
Historiker sprechen nur kurz von einem
beschämenden Frieden des vor der afrikanischen Küste unterlegenen Westkaisers
mit dem Vandalenkönig Geiserich 460 n. Chr.(61),
doch die angehängten Berichte über die dann unmittelbar folgende Ermordung bzw.
Hinrichtung des selbigen Kaisers durch den zweiten Mann in Rom, und die
Betonung, dass der „hingerichtete“ Kaiser vom byzantinischen Kaiser ohnehin nie
anerkannt worden war, lassen auf - die Kaiserwürde betreffende -
legitimistischen Rechtsfragen bei dem so spärlich abgehandelten Friedensschluss
des besiegten Westkaisers mit dem arianischen(62)
Vandalenkönig schließen(63). Dem besagten
Friedensschluss ging nämlich zeitlich voraus, dass nach der Ermordung von
Kaiser Valentinian III. (455), mit dem Geiserich eine dynastische Heirat
verabredet hatte, Geiserich Rom plündert und die Witwe und Tochter (Eudokia)
Valentinians III. ins Vandalenreich mitnimmt, wobei Eudokia unverzüglich mit
dem Sohn Geiserichs (Hunerich) verheiratet wird(64).
Es heißt dann auch, dass in der Folge der Gotenkönig Odoaker gegen
Tributzahlung an Geiserich Sizilien erwirbt, obwohl er vom römischen Senat und
dem Papst gegen Ostrom unterstützt wird. Im Frieden von 474 anerkennt der
monophysitisch gesinnte Ostkaiser Zenon den vandalischen Besitzstand, und es
heißt weiter, dass „der Aufbau eines vandalisch-römischen Reiches lediglich an
dem Angriff der Berber gescheitert sei“(65),
was allerdings auf die rechtliche Konstituierung kaum Einfluss gehabt hatte(66). Aber auch von der Frage nach der Kaiserwürde
abgesehen, war das Vandalenreich das erste selbständige Königtum auf römischem
Boden. Geiserich erhob den Arianismus zur Staatsreligion und nötigte (durch
Verfolgungen) die Katholiken zum Übertritt(67).
Erst in der späteren Folge konnte durch politische Zugeständnisse an Geiserich
durch das Kaisertum die Duldung katholischer Kirchenorganisation neben der
arianischen Staatskirche erreicht werden.
622
Hedschra(68):
Auswanderung Mohammeds von Mecca nach Medina 622 (Beginn der islamischen
Zeitrechnung). Bis 640 ist die Eroberung der Kerngebiete im Osten (Persien) und
des ganzen Südens (Ägypten) resp. des bis dorthin Römischen Reiches in den
wesentlichen Zügen abgeschlossen, sodass in der Folge von der bedeutendsten
Teilung - des Gebietes des antiken großpersischen Reiches seit dem Vertrag 1 v.
Chr. - gesprochen werden muss. Diesmal ist es allerdings keine Ost-West-,
sondern eine Nord-Süd-Teilung des Gebietes des ehemaligen Perserreiches, bzw.
des panhellenistischen Kulturraumes.
Der Bund des Kaisers von Byzanz mit den
(mosaischen) Chasaren 622: Die Sassaniden, die kurz zuvor Palästina und
Nordafrika erobert haben, werden von der byzantinisch-chasarischen Allianz
vernichtend geschlagen, demzufolge werden die Sassaniden eine leichte Beute der
emporstrebenden Araber(69) (um 640), die -
ähnlich den Sassaniden - in der ersten militärischen Expansionsphase
Gebietsansprüche auf das Gebiet des Großpersischen Reiches erheben. Die
historische Tragweite des Bündnisses mit den Chasaren ist auch daran
ersichtlich, dass der Islam bzw. die Araber niemals ihr Herrschaftsgebiet
militärisch über den Kaukasus hinaus verbreiten konnten: Erst durch die
friedliche Missionierung islamisiert werden die Völker um den Kaspisee in die
islamischen Einflusssphäre eingebunden(70), und
auch hier als Eroberer des politisch zusammenbrechenden arabischen bzw.
persischen Kalifats.
Der monotheletistische Streit über den Einen
Willen Christi: 622-680(71). Um mit den
Monophysiten die Einheit wieder herzustellen, stimmte Papst Honorius 622 dem
dogmatischen Konzept des Patriarchen von Konstantinopel zu. Sie alle wurden
aber vom 6. allgemeinen (3. von Konstantinopel) Konzil (680) auf das Schärfste
verurteilt(72).
{Der Merowingerkönig Chlothar II. lässt 621-623
das alemannische Recht aufzeichnen.}
{Um 623 fördern die Franken einen Aufstand
böhmisch-mährischer Slawen unter der Führung des fränkischen Kaufmanns Samo
gegen die Awaren. Samo gründet ein unabhängiges Slawenreich, das sich von
Thüringen und Böhmen über das östliche Niederösterreich bis nach Kärnten und
Osttirol erstreckt(73).}
687
Pippin II., der Mittlere, vereinigt alle
Teilreiche und wird 687 Hausmeier des gesamten Frankenreichs(74).
Seitdem gab es keine Teilung mehr im Hause der Merowinger und keine andere
Hausmeier als die Karolinger, die (nunmehr) die Macht in ihrem Hause vererbten(75). Kirchenhistorisch ist das Ereignis von
Bedeutung, weil die hauptsächlich im nördlichen Teil Europas regierenden
Franken von Anfang (482) an katholisch waren, während die im Süden regierenden
Vandalen, Burgunder und Goten arianisch waren, welche seit 325 (Konzil von
Nicaea) mit Byzanz und Rom schismatisch lebten(76).
Diese Einigung ist das rechtliche Fundament der dann folgenden fränkischen
Vormachtstellung in Europa, und der daraus in der späteren Folge hervorgehenden
deutschen Vormachtstellung.
874
{Die Norweger beginnen mit der Besiedlung
(Gründung) Islands(77).}
{Der zwölfte Imam der sog. Zwölferschiiten soll
873 bei Samaria in die Verborgenheit eingegangen sein, und soll am Ende der
Zeiten wiederkommen und alle zur Schia bekehren(78).
Diese religiöse Richtung erlangte Bedeutung als Staatsreligion im Persien der
Safawiden ab Beginn des 16. Jahrhunderts.}
Methodius begab sich zu den Mähren, die 874 ihre
Unabhängigkeit errangen(79). König Ludwig der
Deutsche erkennt 874 die Unabhängigkeit des Großmährischen Reiches an(80).
Die zuvor gegen die Mähren mit Ludwig
verbündeten Bulgaren werden nun in die byzantinische Kirchenorganisation
eingegliedert(81).
{Der erste historisch bezeugte böhmische Fürst
aus dem Geschlecht der Premysliden (unter Mährischer Oberhoheit) wird von
Methodius getauft(82).}
{Dynastie der Samaniden im Ostiran 874-998: Samarkand
wird geistiger Mittelpunkt der islamischen Welt(83).}
Byzantinische Machtrenaissance unter den sog.
Makedonischen Kaisern 872-1056(84). Die Zeit
steht im Zeichen des sog. Photianischen Schismas(85).
Um 873 unterstellt sich Benevent Byzanz, womit erneut die griechische
Herrschaft in Italien beginnt(86). Etwa
gleichzeitig wird Krönung des Westkaisers durch den Papst konstitutiv (zum ersten
Mal am 12. August 875).
{Fast zur selben Zeit, als Ludwig der Deutsche
den „Stellinga-Aufstand“ niederwirft, tobt in China die Revolution des
Bauernführers Wang-Sien-tschi, in deren Verlauf die Handelsstadt Kanton ein
Raub der Flammen wird. Schließlich löst sich das Reich der T'ang in mehrere
große Machtbereiche auf(87).}
930
Mit dem Massaker der schiitischen Qarmaten unter
den Pilgern in Mekka 930 - und die Entführung des schwarzen Steines für
Jahrzehnte - ist der Untergang der (unmittelbaren) politischen Macht der
semitischen Hochkultur besiegelt(88), die in
allen islamisierten Gebieten dynastisch, konfessionell (Schia(89))
und kulturell vom persischen und türkischen oder berberischen und maurischen
Element überlagert wird(90). Vor der Eroberung
Ägyptens (969) haben die Fatimiden um 931 die Isdriden im westlichen Nordafrika
ausgeschaltet(91). In Ägypten und Syrien sind
die schiitischen Fatimiden bemüht, die mehrheitlich sunnitisch gebliebene
arabisierte Bevölkerung durch gute Behandlung der mehrheitlich nicht
arabisierten Christen in Schach zu halten. Im nördlichen Zweistromland hat sich
das schiitische Herrscherhaus der Hamdaniden (seit 929 mit der Hauptstadt
Mossul) durchgesetzt(92). Die seit 932
expandierenden Bujiden besetzten 945 Bagdad, setzten den Kalifen ab, setzen
eine Marionette an seiner Stelle ein, und übernahmen die weltliche Herrschaft.
Der Nachkomme der letzten (arabischen) Omaijaden wandelt das Emirat in Cordoba
929 zwar in ein Kalifat um, allerdings stützt er sich auf maurische
Söldnertruppen und führt eine maurische Kulturreform durch(93).
Bezeichnend ist auch, dass die (zweite Linie) der Hamdaniden in Aleppo, „die
letzten Araber“ der Überlieferung, vom Kalif abfallen, und sich zunächst
Ägypten, und dann den Fatimiden unterstellen und die Schia annehmen, und
schließlich sich Byzanz gegen die Fatimiden unterstellen. Mit der Unterstellung
unter Byzanz ist auch das Abtreten eines Küstenstreifens direkt unter Byzanz
verbunden: die Ausgangsbasis der späteren Kreuzfahrerstaaten.
Das spätere Hegemonialreich in Spanien schließt
um 931 mehrere Grafschaften zur Großgrafschaft Kastilien zusammen(94).
987
Die Wahl und Machtergreifung der - über
Seitenlinien (Bourbonen) bis 1848 regierenden - Capetinger gegen den
mächtigeren Karl von Niederlothringen, dessen angemeldeter Anspruch besser
begründet schien, ging mit einer ausgedehnten und - aus historischer Sicht -
durchaus tragfähigen Bündnispolitik einher. Der dynastische Wechsel 987
markiert zugleich die grundlegende Änderung der Rechtsgrundlage des Staates.
Der Name der Capetinger ist mit dem Sieg der feudalen Ordnung, infolgedessen
mit dem Untergang der bisherigen Rechtsordnung verbunden(95).
Verfassungsgeschichtlich äußerst bedeutsam ist aber die Tatsache, dass der
Zusammenhalt des Reiches nicht auf der Lehnsverbindung zwischen dem König und
einer Vielzahl von kleinen und größeren Kronvasallen beruht: Denn immer wenige
Adelige huldigen persönlich dem König, üblicherweise werden sie durch Herzöge
und Markgrafen vertreten, die dann in ihrem Herrschaftsgebiet königliche Rechte
wahrnehmen(96). So entstehen die französischen
Fürstentümer. Als Gegengewicht zu den Landesfürsten werden einerseits höhere
Kirchen- und Staatsämter niedereren Schichten zugänglich, und andererseits bildet
sich ein Rat um den König, dessen ursprünglich aristokratische Mitglieder in
der Folge von Mitgliedern aus den Reihen des niederen Adels abgelöst werden(97). Die Stellung des Königs wird durch das
besondere Verhältnis zur Kirche gestützt, und die von Cluny ausgehende Reform
setzt sich in der Folge durch.
1042
Nachdem der Slawenaufstand gegen Byzanz
zusammenbrach (um 1041) adoptiert Zoe (die letzte der weiblichen Linie aus der
Kaiserdynastie) den kaiserlichen Neffen, der als Michael V. Kalphates den Thron
besteigt. Er lässt Zoe ins Kloster einschließen, woraufhin er abgesetzt und
geblendet (20. 4. 1042) wird(98). Zoe vermählt
sich am 11. 6. 1042 mit Konstantin Monomachos. Der Heerführer Georgios Maniakes
ist siegreich gegen die Araber in Sizilien und besiegt 1042 die Normannen bei
Neapel. Vom neuen Kaiser Konstantin IX. zurückbeordert, lässt er sich zum
Gegenkaiser ausrufen, fällt aber 1043 im Kampf.
Auf dem Konzil von St. Giles 1041-1042 setzt
sich die Gottesfriedensbewegung zugunsten der unter den permanenten Adelsfehden
leidenden Bevölkerung durch(99). Unter Schutz
werden einerseits Örtlichkeiten und Personengruppen gestellt, und andererseits
- außer den zu diesem Zweck ausgedehnten Feierlichkeiten aus allen erdenklichen
Anlässen - die Zeit von Mittwoch abend bis Montag morgen. Die Ahndung der
Verstöße gegen den Gottesfrieden konnte mit der Zeit auch durchgesetzt werden.
Damit kann die Willkür des Militäradels als überwunden angesehen werden.
1056
Die Geschichtsforschung datiert das Schisma
zwischen der römischen und der byzantinischen Kirche auf das Jahr 1054(100), also beginnend mit der Niederlegung der
Bannbulle(101) durch den päpstlichen Legaten
in der Haggai Sophia (wegen dem dogmatischen Wortstreit um die „filioque“); die
staatsrechtlichen Konsequenzen werden aber im Kontext erst 1056, mit dem Tod
des letzten starken Kaisers, und mit der Anerkennung seines unmündigen Sohnes
als seinen Nachfolger, wirksam: Denn sein Sohn und Nachfolger wird erst 1084
zum Kaiser gekrönt, sodass das Reich solange ohne Kaiser ist(102).
Auch der von der römischen Kirche oft beinahe als Gründungsurkunde zitierte
Papstwahldekret aus dem Jahre 1059 ist lediglich als Folgeerscheinung(103) anzusehen. Denn mit dem Tod des letzten -
auch die Kirche praktisch unmittelbar regierenden - Kaisers, der noch selbst
autoritär (als vicarius Christi(104)), um
nicht zu sagen gewaltsam, an die sechs bis sieben Päpste ab- bzw. eingesetzt
hat(105), ging eine historische Ära des
Kaisertums als unumstritten höchste kirchliche Gewalt zu Ende(106).
Auch der letzte Papst vor dem Tod des Kaisers, Victor II (1055-1057), wird vom
Kaiser designiert, und zwar bestimmt der Kaiser seinen Kanzler zum Papst(107). Und schon die Wahl des Nachfolgers 1057
erfolgt ohne die Zustimmung der als Regentin eingesetzten Mutter des unmündigen
Kaisers. Die seinerzeitige Übereinkunft des Papstes und des neuen Kaisers, Otto
I. (um 960/2), bestätigte zwar die kirchlichen Besitztümer, machte aber die
Papstwahl von der Zustimmung des Kaisers abhängig(108).
Nach den Papstwirren des Jahres 1046, wo der Kaiser durch Synoden drei Päpste
absetzen lässt, übertragen die Römer mit dem Titel „patritius Romanorum“
Heinrich III. entscheidende Rechte bei der Papstwahl(109).
Zur chronologischen Bestimmung der Rechtswirksamkeit des Schismas auf
Reichsebene ist besonders nach der römischen Rechtsauffassung die Genehmigung
der vom päpstlichen Legaten ausgefertigten Bannbulle von Wichtigkeit. Denn der
damalige Papst ist inzwischen gestorben und der Nachfolger ist erst 1055
gewählt worden(110): Und besonders in
empfindlichen dogmatischen Fragen behielt sich der Papst vor, zumindest alle
Entscheidungen „ex catedra“ zu bestätigen, weil diese ausschließlich an seine
Person gebunden waren. Kaiser Heinrich III. erscheint in der Folge in Italien;
auf einer Synode in Florenz 1056 beraten Kaiser und Papst über die
Kirchenreform(111). Die Jahre 1054-1056
bringen - rechtlich gesehen - den Machtkampf um das Papsttum gegen Byzanz,
deutschen Kaiser und römischen Adel zum Abschluss. Von besonderer Bedeutung
hierbei ist die Überwindung der Vormachtstellung der römischen Aristokratie.
Bei Ivois treffen noch einmal Kaiser Heinrich
III. und Heinrich I. von Frankreich zusammen, wohl um über die lothringischen
Wirren und die Streitigkeiten an der westlichen Reichsgrenze zu beraten; statt
zur Erneuerung des Bündnisses kommt es aber 1056 zum Bruch(112).
Danach versöhnt sich der Kaiser mit Gottfried dem Bärtigen(113).
Die analoge Rechtsentwicklung zeigt sich in Byzanz:
wo zeitlich parallel zum Erlöschen der makedonischen Dynastie auch in der
weiblichen Linie, um 1056 der Kaiser nicht (mehr), wie etwa der Kirchenvater
Augustinus vorausgesetzt hat, der alleinige Souverän über Staat und somit
Kirche ist, sondern es ist hier – nach Ansicht des Patriarchen – die Herrschaft
des Kaisers auf die Leiber der Staats- und Kirchenangehörigen beschränkt, wobei
dem Patriarchen von Konstantinopel, und somit dem Patriarchat als Institution
schlechthin, ausdrücklich (durch den Kaiser) die Herrschaft über die Seelen der
Kirchenangehörigen zuerkannt worden sein soll(114).
Bezeichnenderweise stützt sich der Patriarch von Konstantinopel bei all dem,
analog dem ansonsten konkurrierenden Papst, auf die sog. konstantinische
Schenkung, die erst im 15. Jh. als Fälschung entlarvt wird. Ob nun der besagte
Rechtsakt schon als Vorbild für den später in den USA - insb. von dem
Kongregationalismus - forcierten Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche
ist, oder lediglich eine (interne) Differenzierung, die dann im späteren
Verlauf der Geschichte, etwa durch die Gleichsetzung von politischer und
religiöser Gemeinschaft durch Calvin, zunächst auf der Ebene der Polis (1555)
überwunden, und dann in der Folge, etwa durch die calvinistisch orientierten
Institution der englischen Monarchie (auf reformierten Boden) sozusagen zu
einer Synthese gebracht wird: Insgesamt scheint auch im historischen Rückblick
die spätere Rechtsentwicklung zu zeigen, dass es sich dabei um einen Rechtsakt
gehandelt hat, an dem sich die Geister schieden. Parallel zum Verfall der
kaiserlichen Souveränität über die Kirche, erlangt um 1056 der Großgrundbesitz
Steuer- und zum Teil sogar Gerichtsimmunität, Steuern werden verpachtet und das
System der Pronoia (Staatsland wird ohne Steuerpflicht zur Nutzung überlassen)
entsteht(115). Dienstpflicht wird ablösbar und
die aus dieses Ablöse gekauften Söldner beschleunigen eher den Abfall großer
Territorien, als dass sie dem Einhalt gebieten würden.
Den Seldschuken (Türken) fällt 1055 Bagdad (1071
Jerusalem und bei Mantzikert ganz Kleinasien) in die Hand, die Schiiten und
Fatimiden werden zurückgedrängt(116).
1140
Welf VI. wird 1140 im Kampf gegen König Konrad
III. in der Schlacht von Weinsberg geschlagen(117).
{Die islamischen Chwarezmschahs verbünden sich
1140 mit den Karachitai gegen die Seldschuken und besiegen in der Folge
Sandschar im Oxusgebiet(118).}
Verhandlungen des Ostens mit dem Papsttum
1139/41 bleiben erfolglos(119).
Eine Strafexpedition des byzantinischen Kaisers
1140 gegen Dänen und Türken in Anatolien endet mit der Desertion, Konversion,
und Heirat mit der Tochter des Sultans eines byzantinischen Prinzen, der die
kaiserliche Armee sogleich zum Rückzug zwingt(120).
Von vorübergehenden Teilerfolgen abgesehen, endet hier die Souveränität von
Byzanz über Kleinasien, das ein Jahrtausend lang byzantinisches Kernland war.
1235
{Nach Armenien wird Georgien 1236 mongolischer
Vasall(121)}.
{Nachdem Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden
1226 in der goldenen Bulle von Rimini die volle Landeshoheit für die zu
erwerbenden Gebiete verbriefte, nahm der Papst das Ordensland Preußen 1234 in
den Besitz der Kirche(122). Die Eroberung von
Preußen dauerte von 1230 bis 1283.}
Auf dem Mainzer Hoftag im August 1235 verkündet
Kaiser Friedrich II. ein umfassendes Landfriedensgesetz, das erste Reichsgesetz
in deutscher (nicht romanischer) Sprache(123),
das die königliche Obergewalt auch für die von den Fürsten wahrgenommenen
Hoheitsrechte betont. Zur Ausübung der königlichen Gerichtshoheit wird nach
sizilianischem Vorbild das Amt eines königlichen Hofrichters geschaffen(124). Der sog. Kronrechtsvorbehalt des Landfriedens
von Mainz (1235) ist, trotz der Betonung der nominellen Obergewalt des Königs,
der Grundstein der territorialen Entwicklung, nachdem Friedrich bereits einige
Jahre zuvor weitgehende Zugeständnisse an die Landesfürsten gemacht hatte(125). Der König regiert fortan faktisch nicht
mehr souverän bzw. absolutistisch, sondern wird selbst auch Landesfürst
(Oligarch), und nur dergestalt auf eine starke Hausmacht gestützt wirkt er (als
der Stärkste der Fürsten) auf die Landesfürsten ein. Die nun folgende
Vernichtung des Hauses der Staufer durch das Papsttum kann als das Ende des
durch Konstantin den Großen auf dem Konzil von Nicaea (325) begründeten sog.
Caesaropapismus - auf verfassungsrechtlicher Ebene - verstanden werden. Friedrich
freilich versteht sich noch selbst als Abbild und Stellvertreter Gottes auf
Erden, Herr der Welt und der Elemente, als oberster Gesetzgeber, ja als das
beseelte Gesetz (lex anima) selbst, als Nachfolger der römischen Caesaren und
neuen Konstantin, als Bringer des goldenen Friedensreiches und den letzten
Kaiser der Weltgeschichte. Seit den Kreuzzügen (er ließ sich nach der
Exkommunikation und einem umstrittenen Bund mit den Ägyptern 1229 in Jerusalem
zum König krönen) wird ihm in den Staatsbriefen durch Bibelzitate eine
messianische Stellung zugeschrieben, während seine Gegner ihn als den Teufel
und/oder den Antichristen sehen(126). In Mainz
wird auch der Krieg gegen die vom Papst unterstützten lombardischen Städte
beschlossen(127). Die Vernichtung der Staufer
muss das Papsttum mit dem Ausverkauf des Kirchenstaates an die Anjou bezahlen,
die fortan Europa beherrschen werden. Der Mainzer Hoftag ist der Höhepunkt der
Deutschlandpolitik Friedrichs(128), sowie der
Staufer, und ein Höhe- bzw. Tiefpunkt der Reichsentwicklung (Übergang von der
Monarchie zu der Oligarchie).
Das autokephale Patriarchat des zweiten
bulgarischen Reiches wird 1235 anerkannt(129).
Der Bulgarenzar Ivan II. Asen schließt in dem eroberten Kallipolis ein Bündnis
mit Johannes Vatatzes gegen die Lateiner(130),
und belagert Konstantinopel gemeinsam mit den Byzantinern.
1290
Nachdem 1291 die letzten Stützpunkte der
Kreuzfahrerstaaten geräumt wurden, endet die letzte christliche (lateinische)
Staatenbildung in Palästina(131).
Wenzel II. vom Böhmen wird 1290 von Kaiser
Rudolf I. die siebente Kurwürde übertragen(132).
1422
Tag von Nürnberg: Die Herausforderung des
Glaubens, des Königtums und zunehmend des Reiches führt zu
Verdichtungsvorgängen in der Reichsverfassung(133):
Reichszugehörigkeit und Verpflichtungen sollen als zusammengehörig erscheinen.
Das Privileg Sigismunds für die deutsche Ritterschaft mit der Erlaubnis zum
Zusammenschluss untereinander und mit Reichsständen ist das Ende der
unmittelbaren Abhängigkeit - als Rechtsstellung - schlechthin, die nunmehr von
ständischen Strukturen abgelöst wird.
Mit der Rückkehr des Papsttums vom Konstanzer
Konzil (1420) nach Rom beginnt auf allen Gebieten die Restauration, ohne die
das Renaissance-Papsttum nicht zu denken ist: Beginn der Rückeroberung und
Reorganisation des Kirchenstaates. Die Römische Kommune war bereits 1398 vom
Papst Bonifaz IX. entmachtet, und wird nun vollends domestiziert(134).
1556
Sowohl der Augsburger Religionsfrieden, wie auch
die schon erwähnte Gleichsetzung der religiösen mit der politischen
Gemeinschaft durch Calvin, datiert aus dem Jahre 1555 (die anglikanische
Ordnung entstand 1558(135)). Auf das
Friedenswerk von Augsburg folgte dann der Reichstag von Regensburg (1556-1557),
der (neuerlich) einen Vergleich zwischen den Konfessionen sich zum Ziel gesetzt
hat(136). Auch wenn die Historiker diesen
Versuch (durch das Wormser Religionsgespräch [1557]) als gescheitert ansehen,
kann die fortan betont liberale Haltung der Kurfürsten beider Konfessionen
einerseits, und andererseits insb. die Tatsache der gegenseitigen Anerkennung
als Gesprächspartner auf politischer Ebene 1556 als das eigentliche Resultat
des (auf konfessionell- religiöser Ebene gescheiterten) Gesprächs angesehen
werden: d. h. gerade das Scheitern des konfessionellen Vergleichs drückt die
Rechtswirksamkeit (Ratifizierung auf Reichsebene) der konfessionellen
Anerkennung aus.
Kaiser Karl beschließt 1556 testamentarisch die
Teilung Europas (d. i. das Habsburgerreich) unter seinen Erben(137).
Mit der Abdankung Karls (1556) und mit der Wahl seines Nachfolgers ist sowohl
die politische, wie auch die konfessionelle Teilung des Reiches im Jahre 1556
besiegelt bzw. rechtswirksam geworden(138).
Mit der Eroberung und Eingliederung der
tatarischen Chanate Kasan und Astrachan(139)
an der Wolga bis zur Kaspisee (1552-1556), hat Moskau die Herrschaft über die
Kerngebiete der ehemals mongolischen Goldenen Horde(140)
gewonnen, und ist von einem slawisch bewohnten mongolischen Fürstentum zur
europäischen Großmacht geworden. Nach der Zerstörung Kiews (1240) durch Batu
Chan wird Moskau 1328 Sitz des Metropoliten. Um 1438/9 sagt sich Moskau als
Erstes los von der Kirchenunion in Florenz, und ab 1547 hat es einen Zaren(141).
1651
Der Westfälische Frieden (1648) schließt den sog.
Dreißigjährigen Krieg im Bereich des konfessionellen Rechts auf Grundlage des
Augsburger Religionsfriedens (1555), der - den Erfahrungen des letzten
Jahrhunderts Rechnung tragend - präzisiert wird: Die obersten
Reichsinstitutionen sollen künftig paritätisch besetzt werden, sodass Kaiser
und Reich als Scheidungsinstanzen in Religionsangelegenheiten ausscheiden. Die
Einführung nach Konfessionen unterschiedener Gremien auf den Reichstagen
(Corpus Evangelicorum und Corpus Catholicorum) und deren getrennte Beratungen
konfessioneller Probleme (Itio in partes) schließt Majorisierungen bei
Streitigkeiten in Religionsfragen aus: nur die Übereinstimmung beider Corpora
kann zu einem reichsrechtlich verbindlichen Beschluss führen(142).
Historiker meinen, dass das Jahr 1648 das Ende einer zusammenhängenden
Reichsgeschichte markiert(143), doch ist hier
- analog dem auf den Religionsfrieden von 1555 folgenden Reichstag von
Regensburg 1556 als Zeitpunkt der Ratifizierung auf Reichsebene - der
Nürnberger Exekutionstag 1649-1651 als der Zeitpunkt der rechtlichen
Inkraftsetzung auf Reichsebene anzusetzen. Dies gilt entsprechend für den
grundlegenden Wandel des Rechtsverhältnisses zwischen Staat und Kirche.
1656-1658
Die besagte chronologische Abstufung von 2
Jahren ist etwa in der englischen Revolutionsverfassung prägnant vorgezeichnet,
die nur von 1656/7 bis 1658 währte, um sodann außer Kraft gesetzt, der
eigentlichen Rechtsentwicklung Platz zu machen(144).
Die „Gottselig“ genannte Gefolgschaft Cromwells - als zunächst dritte Kraft im
Bürgerkrieg - verwarf seit etwa 1642 jedes Staatskirchentum (Abschaffung des
Anglikanismus 1645-1660(145)) und erstrebt
selbständige Einzelgemeinden, weswegen sie auch „Independents“ (Unabhängige)
hieß(146). Die juristische Besonderheit der
kurzlebigen Verfassung ist, dass sie die bisherige Militärverfassung, wo
Staatsrat und Parlament (sog. „Parlament der Heiligen“) zu bloßen Instrumenten
in der Hand des Lord-Protektors wurden, durch eine zivile Ordnung zu ersetzen
sucht. Das neue (zivile) Parlament wählt freilich Cromwell zum König, und
Cromwell lehnt ab. Er wird aber Lord-Protektor auf Lebzeiten, mit dem Recht,
seinen Nachfolger zu ernennen, und macht damit die zivile Verfassung
überflüssig. Im Jahre 1658 gab die Savoy Deklaration eine milde Formulierung
des gemeinsamen Glaubensgutes und Kirchenrechts (Kirchenverfassung)(147): Jedoch gelang es den Kongregationalisten
(Independents) nicht, alle Gegner des anglikanischen Staatskirchentums auf ihre
Seite zu ziehen.
Nachdem 1656 Spanien England den Krieg erklärt
hat, schließt Frankreich 1657 mit England einen Freundschaftsvertrag gegen
Spanien(148).
Im Osten sprechen einige zeitgenössische
Historiker von der zeitweise so gut wie gänzlichen Eroberung Polens 1656/7 im
ersten nordischen Krieg (1655 - 1660) durch feindliche Truppen, (wörtlich) als
von der „Sintflut“(149). In dieser Situation
anerkennt der polnische König die volle Souveränität des Kurfürsten von
Brandenburg über das Herzogtum Preußen (1657), das nunmehr - durch Brandenburg
- die Gefolgschaft des Kaisers außerhalb vom Reich bildet. Mit dem souveränen
Preußen ist nicht nur ein staatsrechtliches Unikum, sondern auch die
Voraussetzung zu der politischen und nicht zuletzt kulturellen Entwicklung
(Preußen galt in der Folge u. a. für Hegel als der Idealstaat) Mittel- bzw.
Zentraleuropas entstanden. Noch 1656 gipfelte der Siegeszug des Schwedenkönigs
gegen Polen in dem für Preußen demütigenden Königsberger Vertrag(150), in dem Brandenburg Preußen von Schweden
zum Lehen nahm. Erst nach einem katholischen Aufstand der Polen und
anschließendem Einschreiten von Russland, Holland, Dänemark und des Kaisers
gegen Schweden, wurde der Schwedenkönig genötigt - in dem Vertrag von Labiau
(November 1656) - die volle Souveränität Brandenburgs über Preußen
anzuerkennen. Interessant ist in dieser konfessionell gefärbten
Auseinandersetzung das Bündnis des Schwedenkönigs mit dem ungarischen Fürsten
Georg II. Rakoczy von Siebenbürgen, wo die Protestanten unter türkischer
Oberhoheit sich halten konnten; gegen Polen(151).
Die weltpolitische Voraussetzung für die im sog.
nordischen Krieg eingeleitete Neugestaltung Mittel- und Osteuropas scheint der
Abfall der Kosaken der Ukraine von Polen und ihr Anschluss an Russland (Vertrag
von Liew 1654) zu sein(152), ähnlich wie das
souveräne Preußen sich dem Kaiser unterstellte. Die Eingliederung der Kosaken
der Ukraine dürfte aber etwas enger, oder unmittelbarer, gewesen sein als die
Eingliederung Preußens in das Kaiserreich. Die weltpolitische Bedeutung des
1656 erfolgten faktischen Zerfalls (die formelle Anerkennung der russischen
Oberhoheit über Kiew erfolgte durch Polen erst 1667) des großpolnischen Reiches
ist an der nunmehr erheblich angewachsenen weltpolitischen Bedeutung der beiden
Reiche, die die abgefallenen Territorien übernehmen, zu messen: Preußen und
Russland bestimmen fortan maßgeblich die Geschichte Europas und auch die
Weltgeschichte, die dann nachhaltig im Zeichen der späteren Teilungen Polens steht.
Die Innenpolitik Russlands wird von der Kirchenreform (1653) des Patriarchen
Nikon bestimmt: Es kommt zur Spaltung (Raskol), Verfolgungen und zur
Hinrichtung des Protopope Petrowitsch Awwakum (1682)(153).
Die Raskolniki bezeichneten sich als die wahre Kirche Christi, die Arche Noah
in der allgemeinen Sintflut(154), während sie
die Staatskirche als „das neue Rom“(155), das
Reich des Antichristen, verfluchten.
Bildung des (ersten) Rheinbundes (1658) von
deutschen Fürsten mit Schweden und Frankreich gegen den Kaiser(156).
1693
{Auf die sog. Glorreiche Revolution (1688/9)
folgte 1690 der Ausschluss der Katholiken aus der englischen Thronfolge. Mit
dem Bill of Rights (1688) und der Personalunion mit der Niederlande (Glorreiche
Revolution) leitete England eine verfassungsmäßige(157)
bzw. parlamentarische Konstituierung ein(158),
die das liberale Ideal vom König des Parlaments(159)verwirklichte.
Im Jahre 1690 trat England mit Holland und Savoyen der Augsburger Allianz
(Österreich, Bayern, einige Reichsstände, Schweden und Spanien) bei, die somit
zur Großen Allianz gegen Frankreich erweitert wurde(160).
Im Jahre 1693 wurde die Staatsverschuldung, als fruchtbare Neuerung der
Glorreichen Revolution, institutionalisiert(161).}
Durch die rechtliche Lage nach der englischen
Revolution rückten die Kongregationalisten (Independents) mit den
Presbyterianern, mit denen sie sich schon 1643 in der „Solemn League and
Covenant“ vereinigt und den König gestürzt haben(162),
nunmehr enger zusammen, jedoch kam die 1689 versuchte Union nicht zustande(163): Nach Kontroversen wegen dem Werk von
Tobias Crisp (gest. 1643) gingen in England die Presbyterianer und die
Kongregationalisten ab 1693 getrennte Wege(164).
Die Trennung ist von (rechtlicher) Bedeutung, weil die Presbyterianer der
anglikanischen Kirche (rechtlich) gleichwertige Staatskirche (durch das
„Revolution Settlement“(165) 1690) in
Schottland bleiben, während die Kongregationalisten theoretisch immer noch eher
den Kirchenstaat puritanischer Prägung, als die Staatskirche vor Augen haben.
Die Westminster-Confession von 1647 wird der bis heute gültige dogmatische
Einheitsbestand aller presbyterianischen Kirchen englischen Zunge(166).
{Im Zuge der Rückeroberung Ungarns von den
Türken wird zunächst (1687) Ungarn in Personalunion an Habsburg gebunden(167) und dann die landeseigene (ungarische)
Verwaltungstradition der königlichen „Kritik“ unterstellt(168),
wogegen sich die ungarischen Stände erfolgreich zur Wehr setzen. Das
merkantilistische „Einrichtungswerk“ (1689) wird von den ungarischen Behörden
sabotiert(169). Auch die Eingliederung von
Siebenbürgen, wo Michael I. Apafi (1661-1690) die Fürstenwürde auf Lebzeiten
behält und dann sein Sohn erst zum Abdanken genötigt werden muss, zieht sich in
die Länge. Bei dieser Auseinandersetzung, wie auch später, spielt die von den
Protestanten behauptete Religionsfreiheit eine entscheidende Rolle(170). Diese Bindung Ungarns an Habsburg(171) bestimmt ansonsten nicht nur die künftige
gesamtdeutsche Politik, sondern - als der Grundpfeiler der Großmachtstellung
Österreichs - das gesamteuropäische Kräfteverhältnis(172).}
William Penn gab der von ihm gegründeten
Quäkerkolonie Pennsylvania (1683 und) 1693 eine Verfassung die völlige
Glaubensfreiheit garantiert. Weiters veröffentlichte er 1693 seine Essey über
den gegenwärtigen und zukünftigen Frieden in Europa. Er forderte darin einen
Staatenbund, der alle Fürsten Europas einschließlich des Sultans und des Zaren
umfassen sollte; ein gemeinsamer Reichstag hätte die Herrschaft des Rechts zu
wahren(173).
{Die englische Ostindische Kompagnie wird 1693
Aktiengesellschaft(174).}
Ludwig XIV. teilte 1693 der römischen Kurie mit,
dass die sog. gallikanischen(175) Sätze
(1682), worin die französische Kirchenversammlung dem König Zugriff auf Teile
des Kirchenvermögens zugebilligt und unfehlbare päpstliche Entscheidungen an
die Bestätigung durch die Landeskirche gebunden hat, künftig nicht mehr
beobachtet werden sollten, und die Teilnehmer der Versammlung sie unter dem
Ausdruck des tiefsten Bedauerns für nichtig erklären mussten(176).
Doch was für König und Kirchenversammlung von da an verbindlich sein sollte,
galt nicht für das zuvor ebenfalls involvierte (gallikanisch gebliebene)(177) Parlament: Erst durch die französische
Revolution wurde der Zwiespalt - zwischen König bzw. Oligarchie und Parlament -
beseitigt. Mit dem Zurückstecken des Königs gegenüber dem Papsttum ist zwar
keine territoriale Teilung Frankreichs eingetreten, der König wurde jedoch mit
dem von ihm (um 1682) zuvor (zwangsweise) gallikanisierten Parlament 1693
entzweit. Der Gallikanismus lebte noch in der jansenistischen Ausprägung insb.
in den Niederlanden fort und fand in der schismatischen Kirche von Utrecht
(1723) einen konfessionellen Niederschlag, was wohl nur die Spitze eines Eisbergs
war. Der offene Bruch erfolgte 1787 (Blockierung der Notabeln durch das
Parlament).
1723
Mit einer gesetzwidrigen Wahl und Weihe eines
Bischofs spaltet sich 1723 die jansenistische Kirche von Utrecht von der
römischen Kirche ab(178). In den ohnehin schon
damals bis über die Hälfte reformierten Niederlanden reduziert sich der
katholische Anteil der Bevölkerung auf ein Drittel(179).
Schon der Gallikanismus und Jansenismus haben sich überlappt (Pascal u. a.):
Durch die Union mit den Altkatholiken (1889) wird die schismatische Tradition
auf eine breite (internationale) Basis gestellt.
Im Sinne der besagten chronologischen Abstufung
(Nahtstelle) von 2 Jahren, ließ sich Zar Peter der Große 1721 (nach
abendländischem Muster) zum Kaiser von Russland machen. Schon seit der
Jahrhundertwende wurde der verwaiste Patriarchensitz nicht besetzt, und nun
ließ Peter 1721 von dem späteren Erzbischof (der vorher lutherischer Bischof
war) das Geistige Reglement ausarbeiten, ein Kirchengesetz, das an die Stelle
des Patriarchen - nach lutherischem Muster - ein geistliches Kollegium mit
staatlichem Behördencharakter, den Heiligen Synod, setzt. Der Zar betonte
gegenüber dem Ausland, dass diese doch eindeutig konstantinisch byzantinische
Konstruktion nicht als ein etwaiger byzantinischer Machtanspruch zu verstehen
sei, trotzdem warfen ihm seine Kritiker Cäsaro-Papismus(180)
vor. Immerhin hat der Zar gegenüber dem Patriarchen von Konstantinopel
verschwiegen, dass die Synod einem Staatsbeamten unterstellt wurde.
Konstituiert scheint sich die Heilige Synod um das Jahr 1723 zu haben(181), da die Vorlage zwar schon am 25. 1. 1721
erstellt wurde, doch die Institution hieß zunächst Geistliches Kollegium, das
dann Mitte Februar in „Heiligster Regierender Synod“ umbenannt wurde. Erst mit
Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde das Patriarchat abgeschafft und die
Synod im Staatsaufbau verfassungsmäßig eingeordnet: Das Amt des Oberprokureurs
als Leiter wurde erst im Mai 1722 geschaffen, doch selbst danach enthielt das
neue Staatsgesetz weder klare Aussagen über das Verhältnis von Kirche und
Staat, noch darüber, wie die Synod bzw. die Kirche zu leiten sei. Der
Gesetzesvorlage schien einzig etwas daran gelegen zu sein, die mittel- bis
spätbyzantinistische Autonomie der Kirche im Staat zu überwinden, und zu der
frühbyzantinistischen Abhängigkeit (Eingliederung) zurückzufinden, und sie
lieferte lediglich rechtstheoretische Voraussetzungen, bzw. bloß
Rahmenbedingungen. Es ist daher schlüssig anzunehmen, dass die Verwirklichung
der - rechtstheoretisch vorgegebenen - Ziele, der sich in der Folge
konstituierenden Kirche, d. h. der Staatskirche, vorbehalten war(182), zumal bewusste Verzögerungen (und nicht
nur das) bei der rechtlichen Gestaltung bis zur Anerkennung durch die anderen
orthodoxen Kirchen (1723), die sämtlich von Patriarchen geleitet sind, von der
Geschichtsforschung angenommen werden. Die ökumenische Begründung und
Anerkennung durch die größtenteils unter türkischer Herrschaft befindlichen
orthodoxen Patriarchen, als einziger orthodoxer Herrscher Europas, brauchte der
Zar für die anhaltenden Türkenkriege. Schon am 30. November 1721 erging ein
Bittgesuch, worin allerdings einige kirchenpolitische Sachverhalte bewusst
unscharf gehalten wurden, woraufhin die östlichen Patriarchen am 23. September
1723, mit der Ausnahme Jerusalems, ihre Zustimmung erteilt hatten(183).
Auch die seit 1717 ideell existierende Großloge
der Freimaurer wurde 1721 institutionalisiert und nahm die „General
Regulationen“ an, auf die 1723 die vom presbyterianischen Reverend Anderson als
„Konstitutionsbuch“ herausgegebene sog. „Alten Regel“ („Alten Pflichten“)
folgten(184). Das war weniger transparent,
ging jedoch mit dem entsprechenden politischen Wirkungsradius vonstatten.
Durchwegs übereinstimmend ist die Ansicht der Historiker, dass die gesamte politische
Entwicklung der letzten Jahrhunderte insb. in den Kolonien (Dritte Welt), im
fernen Osten und in ganz Amerika, von den Geheimbünden bestimmt wird. Weniger
offen wird diskutiert, dass etwa die französische Revolution (Jakobiener),
sowie die gesamte politische und kulturelle Entwicklung Europas (insb. auch die
deutsche Klassik) von dem - u. a. durch den Preußenkönig Friedrich den Großen
begünstigten - Freimaurertum, bzw. vom den Geheimbünden dominiert wird. Das
Freimaurertum artikuliert sich politisch und religiös vorwiegend in der auf
Hegel und Schleiermacher zurückgehenden sog. Liberalen Bewegung.
Friedrich Willhelm I. in Preussen, der sog. Soldatenkönig, der sich selbst als „Amtmann Gottes“ bezeichnete(185), schuf 1723 das Generaldirektorium als oberste Behörde(186). Nach der fortschreitenden Ausgliederung der Fachbereiche verbleibt schließlich nur mehr die Justiz und die geistlichen Angelegenheiten (Kultus) im Zuständigkeitsbereich des Geheimen Rats(187), bis dann in der Folge auch die Justiz an eine untere Instanz delegiert wird und die Oberbehörde (Generaldirektorium) als religiöse Instanz übrigbleibt.
Das Kaisertum stand im Zeichen der 1713
verfassten Pragmatischen Sanktion, ein auf Grundrechte basierender
Unionsvertrag über die unauflösliche Einheit des Habsburgerreiches (um die
weibliche Erbfolge zu sichern), die allerdings die Zustimmung der Stände
(Länder) bedurfte(188). Dies erfolgte - nach
der Veröffentlichung (um 1720) - in den Jahren 1721-1723(189),
mit der Ausnahme Bayerns, von allen, also auch von Preußen (Brandenburg),
Siebenbürgen und schließlich Ungarn (einstimmig). Die Zugeständnisse an die
Stände (Länder) an Grund- und Autonomierechten waren gewiss nicht gering(190), treffend kann daher die so erfolgte
Umgestaltung zur Union als epochemachende Rechtsentwicklung bezeichnet werden. Es
war dies die größte Ausdehnung Österreichs(191).
China erobert 1723 Tibet(192).
1757
Im Verlauf des siebenjährigen Krieges kam es zu folgenschweren Bündnissen(193): 1757 entsteht auf Betreiben des österreichischen Kanzlers Kaunitz eine große Koalition gegen Preußen: Österreich, Frankreich(194), Russland (mit 11. Jänner 1757), Schweden(195). Das Bündnissystem sieht für den Fall eines siegreichen Krieges die Aufteilung Preußens unter den Verbündeten vor(196). Am 2. Februar 1757 wurde die „Kaunitzsche Koalition“ durch ein österreichisch-russisches Offensivbündnis gegen Preußen vervollständigt(197).
{Mit dem Sieg von Lord Clives über den
Bengalenfürsten (Nawab) 1757, ist der Grundstein zur imperialen Welt- und
Kolonialpolitik von Großbritanien gelegt(198),
und alsbald wird ganz Indien erobert(199). Die
französischen Atlantikhäfen werden von der britischen Flotte blockiert. Die
Englische Vormachtstellung in Indien ist durch den Sieg über die Franzosen bei
Plassey (1757) nördlich von Kalkutta(200)
begründet. Georg Washington (der spätere US Präsident) ist 1757 siegreich im
Krieg Englands gegen die Franzosen in Nordamerika, die nach Norden abgedrängt
(können sich nur mehr eine Zeit lang in Kanada halten) und dann aufgerieben
werden.}
Die Reformpolitik des aufgeklärten Absolutismus
unter König Joseph I. Emanuel von Portugal mündet im südamerikanischen
Kolonialreich (Brasilien) in der Vekündung der Freiheit und rechtlichen
Gleichstellung der Eingeborenen durch königliches Dekret (1758), und der
Vertreibung der Jesuiten (1759)(201).
1787
US Verfassung: Mai bis September 1787 tritt in
Philadelphia ein Verfassungskonvent zusammen und beschließt die erste von einer
Versammlung ausgearbeitete moderne Verfassung: Gewaltenteilung,
Volkssouveränität, Bundesstaatsprinzip(202).
Im Jahre 1787 nahmen die zuvor (nur) zum
„Superintendenten“ geweihten Coke und Asbury in Amerika den Titel „Bischof“
(der Methodistenkirche) an(203). Wesley, der
geistige Führer der Methodisten, hat sich zeitlebens gegen die Abspaltung von
der anglikanischen Staatskirche gewehrt, und zeigte sich auch jetzt
unzufrieden. Er stützte sich bei der von ihm vorgenommenen Weihe Coke's zum
Superintendenten auf eine theologische Arbeit Lord King's, wonach Bischöfe und
Presbyter ein Ordo seien, und vermied absichtlich den Bischofstitel, weil er
sich den anglikanischen Superintendenten zu weihen befugt geglaubt hat, während
er sich mit einer Bischofsweihe schon außerhalb der anglikanischen Kirche
wusste. Nach dem anglikanischen Empfinden konnte freilich die Weihe Coke's nur
als Bischofsweihe aufgefasst werden: Eine Konsequenz, die seine Bischöfe also
vor Wesley gezogen haben, der aber weiter um die Integration in der
anglikanischen Kirche kämpfte, während seine Bischöfe sich 1787 - zunächst in
Amerika - schon bewusst schismatisch deklarierten(204),
und Coke dann der Nachfolger Wesley's in England wird. Die theologisch von der
pietistischen Herrnhuter Brudergemeinde abgespaltenen Methodisten werden in der
Folge nicht nur die typisch amerikanische Kirche und eines der größten in den
USA, sondern zu den Initiatoren der Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung in England
(Labour) und (zumindest als Vorbild) in der ganzen Welt (vgl. die
Sozialistengesetze Bismarks 1878).
Versammlung der Notabeln 1787 in Versailles: Ihr
Recht neue Steuern zu beschließen wird vom Parlament bestritten, womit der
Bankrott Frankreichs besiegelt und die Revolution heraufbeschworen wird(205). Die verzweifelten Versuche des Königs und
der wechselnden Minister können das vom Parlament leckgeschlagene Staatsschiff in
den folgenden 2 Jahren bis zur sog. Revolution nicht mehr retten. Dieser
Parlamentsakt von welthistorischer Tragweite fußt auf der bereits Jahrhunderte
alten gallikansichen Tradition und ist historisch aus dem Bruch des Königs
(1693) mit dem - zuvor von ihm neu ins Leben gerufenen - Gallikanismus
erwachsen.
Die Franzosen fassen 1787 in Annam Fuß(206).
1819
Die Rechtsentwicklung des Jahres 1919 steht - im
Anschluss an die napoleonischen Kriege - im Zeichen des im Zuge des Wiener
Kongresses (1814-1815) entstandenen Deutschen Bundes, an Stelle des Heilig
Römischen Reiches Deutscher Nation(207), und
der auf Betreiben des russischen Zaren Alexander I. zustandegekommenen Heiligen
Allianz, der - außer dem Papst und dem Sultan - alle (etwa 200) europäische
Staaten beitreten, und erklären, die Regierung in ihren Ländern und die
politischen Beziehungen zu anderen Staaten allein nach den Geboten der heiligen
Religion auszurichten(208). Zar Alexander I.
selbst war von dem prophetischen Haupt der karlsruher Pietisten und Freund
Goethes, Jung-Stilling, der das in Bälde kommende Reich Christi am Kaspischen
Meer(209) propagierte, sowie von der prophetischen
Bußpredigerin Barbara Juliane von Krüdener(210)
beeinflusst, die auch den Namen „Heilige Allianz“ prägte(211).
Bereits die Wiener Kongressakte enthalten zum ersten Male - auf
völkerrechtlicher Basis - Bestimmungen über Grundrechte (Abschaffung der
Sklaverei u. a.), die tragendes Element des Gesamtkomplexes werden sollen(212). In diesem Sinne erhielt der russisch
besetzte Teil Polens Autonomie und folglich eröffnet Alexander 1818 den
polnischen Sejm (Reichstag) und kündet für März in Russland Reformen an. Er
enttäuscht aber 1818/9 die in ihn gesetzten Hoffnungen durch eine verstärkt
antiliberale Politik(213).
Karlsbader Beschlüsse (1819)(214):
Überwachung der Universitäten, Zensur, Auflösung der Burschenschaften, Verbot
der Turnbewegung(215), sog
„Demagogenverfolgung“ in Preußen und Österreich(216);
Arndt und Schleiermacher werden ihrer Ämter enthoben, Jahn verhaftet(217). Der Bundestag in Frankfurt am Main nimmt
am 20. 9. 1819 einstimmig die Beschlüsse der Ministerkonferenz von Karlsbad an(218). Die Tragweite dieser Rechtsakte ist etwa
an der Versprechung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. nach dem
Wiener Kongreß zu messen, Preußen demnächst zu einem Verfassungsstaat zu machen(219). Und obgleich gerade die preußische
Verfassungspolitik nach Ansicht der Historiker im Ansatz stecken blieb(220), ist die rechtliche Bedeutung dieser im
nachhinein vielleicht nicht unumstrittenen Gesetzesperiode darin zu sehen, dass
durch die Karlsbader Beschlüsse eine erste Bundesbehörde - zur Kontrolle des
Unterrichtswesens (das seit jeher als religiöses Ventil angesehen wurde) -
geschaffen wurde, die konkret die Souveränität der Einzelstaaten einschränkt(221). Mit dem Ende des alten Reiches (Kaisertum)
waren die uneingeschränkten Hoheitsrechte auf die Länder des Deutschen Bundes
übergegangen; die kirchenrechtliche Verhältnisse konnten neu geordnet werden,
da der landesherrliche Summepiskopat mit der Umwandlung des Territorialkirchentums
in das neue Landeskirchentum auch die Verfügungsgewalt über den Bekenntnisstand
einschloss(222). Diese Gesetze fallen erst
durch die Revolution 1848 und bestimmen daher das Geschehen bis zur nächsten
Etappe der Verfassungsbildung(223) um 1849. Es
ist überall die Zeit der Entstehung politischer Parteien, aber auch liberaler
Landesverfassungen und Kirchenunionen(224). In
Preußen festigt sich die feudale Ordnung, und für Europa hat sich der Begriff
der Restauration geprägt. Mit den 1819 beginnenden Säuberungen (bis 1848/9)
geht die Reformära unter(225).
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen war, im
Unterschied zu seinen kirchlich indifferenten Vorgängern, von der evangelischen
Mission seines Hauses und von der Verpflichtung seines Amtes gegenüber der
Kirche erfüllt(226). Ausschlaggebend für das
Zustandekommen der altpreußischen Union (der Kirche) war der Wille des
reformierten Königs, nicht mehr länger von der lutherischen Mehrheit seiner
Untertanen durch Bekenntnis getrennt zu sein(227).
Entsprechend der besagten Übergangsphase von 2 Jahren, richtete Friedrich
Wilhelm III. am 27. September 1817 an die Christen der beiden evangelischen
Bekenntnisse den Aufruf, das bevorstehende Reformationsjubiläum durch die Feier
des gemeinsamen Abendmahls zu begehen und auf diese Weise den Anfang für ihre
Vereinigung in einer einzigen „evangelisch-christlichen Kirche“ zu setzen. Die
bürokratisch verfasste Leitung der geistlichen Angelegenheiten lag bei dem seit
1817 selbständigen Ministerium für Unterricht und Kultus(228).
Die Vereinheitlichung der Kirchenverwaltung wurde 1829 durch die Einrichtung
der Generalsuperintendenturen in den Provinzen abgeschlossen.
Die sog. sechs „Knebelgesetze“ von 1819 in
England, nach dem sog. Paterloo-Massaker am 16. August 1919(229),
die weitgehend die Presse- und Versammlungsfreiheit beschränken(230).
Diese von den Konferenzen der Heiligen Allianz (1818-1822) ausgehenden
europaweiten restriktiven Maßnahmen - insb. gegen die Liberalen - haben die
Negativform der Konstituierung, indem sie eine oder mehrere Bewegung(en)
außerhalb der gesellschaftliche Ordnung stellen. Diese Art
obrigkeitlich-erzwungene Konstituierung durch Verurteilung oder Ausschluss aus
der bestehenden - oder sich neu konstituierenden - Ordnung begegnet schon
gleichsam urtypisch bei den Arianern in Nicaea (325) oder bei den Monophysiten
(460). So wie rechtlich gesehen die Bibel zwei Formen der Rechtssatzung kennt,
nämlich Gebote und Verbote, und die Dogmatik Verurteilungen und Bestätigungen,
mit gleichwertiger Aussagekraft, so wird in den Gesetzen des Jahres 1919
europaweit ein Tatbestand (durch Ausgrenzung) auf staatsrechtlicher Ebene
manifest. Die nunmehr Verfolgten ihrerseits haben vorweg ideologisch die
Reformationszeit heroisiert(231) und somit die
Akzente gesetzt.
{Mehr der Verbot der Sklaverei in Europa als
ideell motiviertes Freiheitsstreben scheint ursächlich dafür zu sein, dass
zwischen 1816 und 1825 fast alle spanische Kolonien (außer Kuba, Puerto Rico
und den Philipinnen) die Unabhängigkeit erlangen. Den offenen Aufstand der
Liberalen in Spanien selbst (1920) werfen schließlich die französischen Truppen
der Heiligen Allianz nieder(232).}
{Die für das spanische Modell einer Verfassung
kämpfenden italienischen Revolutionen werden (ebenfalls) von der Heiligen
Allianz unterdrückt(233).}
{Nach dem Krieg mit Spanien (1818) kaufen die
USA 1819 Florida von Spanien(234).}
Nach dem dritten Marathenkrieg (1817-1818) setzt
sich 1919 die englische Herrschaft in Indien durch. Singapur wird 1819
gegründet(235).
1849
In Wittenberg findet der erste deutsche
evangelische Kirchentag statt(236).
{Gründung des katholischen Bonifatius-Vereins
zur Förderung der katholischen Kirche in der Diaspora. Adolf Kolping gründet in
Köln einen katholischen Gesellenverein, der zu einer Weltorganisation werden
sollte(237).}
Nach den europaweiten Revolutionen im Jahre 1848(238) kam es im Jahre 1849 allerorts zu neuen
Verfassungen(239), gleichsam als ein Höhepunkt
der seit dem Wiener Kongress einsetzenden Verfassungsentwicklung(240): So etwa die oktroyierte Verfassung von
Österreich(241), und die Verfassung
Deutschlands. Der zunächst bereitwillige König von Preußen, Friedrich Wilhelm
IV., nimmt die Wahl zum Kaiser - wegen mangelnder Einstimmigkeit (248
Stimmenthaltungen) - nicht an(242). Die
frankfurter Nationalversammlung löst sich auf(243).
Das Rumpfparlament der Linken in Stuttgart wird gewaltsam aufgelöst. Preußen,
Sachsen und Hannover schließen das Dreikönigsbündnis und verabschieden die sog.
Erfurter Reichsverfassung auf der Basis der preußischen Unionspolitik: der
Union treten 25 kleine Staaten bei, Österreich und die Königreiche opponieren,
bzw. fallen ab. Im Dezember 1849 legt Erzherzog Johann die Würde des
Reichsverwesers nieder(244).
Nach dem durch die Revolution 1848 erzwungenen endgültigen
Abdanken der seit 987 herrschenden Königsdynastie der Capetinger(245) (Seitenlinie der Bourbonen) in Frankreich,
zerschlagen die französischen Truppen der Republik die Römische Revolution und
führen Papst Pius IX.wieder in den Kirchenstaat zurück. Schon 1848 wird Louis
Napoleon (der Neffe Bonapartes) zum Präsidenten der Republik gewählt, und seine
Partei gewinnt 1849 die Parlamentswahlen(246).
Durch eine konservative Religionspolitik (Schulgesetze) sichert er sich die
kirchliche Unterstützung und durch gleichzeitige Säuberungen schafft er ein
Klima, wo er nicht nur alle restriktive Maßnahmen, sondern auch eine baldige
Wiedereinführung des Kaisertums durch Plebiszit erreichen kann.
{Nach der großen Enttäuschung wegen dem
Ausbleiben der vom Miller in den USA für 1844 berechneten Parusie Christi,
bekam E. G. White, die Frau eines enttäuschten Predigers, mit Dezember 1844
beginnend visonäre Zeugnisse über die Richtigkeit des Unterfangens, das also
transzendent in Erfüllung ging und nunmehr dergestalt zu verkündigen sei, und
als Verkündigung - laut visonärer Anleitung - zu organisieren sei. Zwischen
1844 und 1915 wussten die Siebenten-Tags-Adventisten (STA) von 2000
prophetischen Visionen (Träume) ihrer Prophetin zu berichten, die auch 50 Werke
schrieb. Überkommenen Formen gegenüber reserviert, ließen sich die STA mit der
Körperschaftsform bis 1862 Zeit. Sie hielten aber 1848-1850 Konferenzen ab, die
offensichtlich konstitutionellen Charakter hatten(247).
1849/50 gaben sie eine eigene Zeitschrift heraus.}
{Das sog. Kommunistische Manifest des Karl Marx
von 1848(248), in dem eine eigentumstlose
Gesellschaft für möglich gehalten wird, wird in der Folge von der
Internationale als konstitutionell akzeptiert. Dass diese Gesellschaft auch
gottlos zu sein hat, wurde erst in der späteren Entwicklung offenbar(249), doch bereits mit der „In-Frage-Stellung“
des Privateigentums an sich, hat sich der Marxismus selbst zielbewusst
außerhalb der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung gestellt.}
{Nach dem Krieg mit Mexiko (Territorienzuwachs
zwischen 1845 bis 1848 von 4,63 auf 7,75 Mio. Quadratkilometer) ist die zuvor
gezielt geförderte Expansionsphase der USA abgeschlossen(250).
Ab 1849 konzentriert sich das politische Leben auf die verfassungsrechtliche
Frage der Sklaverei. Die US Propaganda heroisierte nunmehr die Staatsgründung
der 1848 in Mexiko befreiten Mormonen als die bedeutendste Pioniertat der
amerikanischen Siedlungsgeschichte, die nach dem Lynchmord an ihrem Propheten
im Gefängnis in Cartago, und anschließendes „Exodus“, am 24. Juli 1847 am
großen Salzsee angelangt sind und dort mit Bienenfleiß ein Paradies schufen.}
{Der Zweite Sikh-Krieg endet 1849 mit der Annexion Pandjabs(251)
durch die Engländer.}
1878
Berliner Kongress(252):
Wohl im Zusammenhang mit der Bankrott-Erklärung des türkischen Sultans (1874/6)(253) kam es 1878 zu einer mehr oder minder offen
deklarierten Aufteilung der Welt auf dem vom Bismark betriebenen Berliner
Kongress. Im Vordergrund ging es um die Befriedung des Balkans, was zwar auch
ein ehemaliges türkisches Herrschaftsgebiet war, in Wirklichkeit schien es
jedoch hierbei um die diskrete(254) Aufteilung
des türkischen Reiches, und in diesem Zusammenhang wohl um die ganze Welt
(Kolonien) zu gehen, zumal die koloniale Expansion der europäischen Staaten
unvermindert weiterging(255). Es ist dies das
einzige Forum der Geschichte, wo sich die vier europäischen christlichen
Kaiserreiche friedlich begegnen: das anglikanische England (seit 1877/8 Kaiser
von Indien), das reformierte bzw. evangelische Preußen (seit 1871 deutsche
Kaiser), das katholische Österreich (seit 1804/6 Kaiser von Österreich), und
das orthodoxe Russland (seit 1721 Kaiser von Russland), gleichsam als krönender
Abschluss der am Wiener Kongress (1815) zustandegekommenen Quadrupelallianz
zwischen Großbritanien, Österreich, Russland und Preußen(256).
Außerdem war der Sultan vertreten, sowie ganz Europa.
Der kirchenpolitische Hintergrund war der
überraschende Vergleich (Ausgleich) Bismarks mit der katholischen Kirche. Nach
der Verfolgung der Katholiken, insb. wegen dem Unfehlbarkeitsdogma im ersten
Vatikanum (um 1869)(257), in dessen Zuge
sämtliche Bischöfe entweder verhaftet oder ausgewiesen wurden, leitet Bismark
nach dem Wahlerfolg der Sozialisten 1877 einen innenpolitischen Kurswechsel
ein: Ab 1878 werden nunmehr die Sozialisten verfolgt (Sozialistengesetz 1878)(258) und mit dem neuen Papst, Leo XIII.
(1878-1903), ist eine Gesprächsbasis gefunden, die das wirtschaftliche und
politische Bündnis zwischen der katholischen Landwirtschaft und der
evangelischen Industrie (sog. „Bündnis zwischen Roggen und Eisen“) ermöglicht(259). Schon 1878 beginnt die Schutzzollpolitik.
Die weltpolitische Bedeutung der Beendigung des Kirchenkampfes (sog.
Kulturkampfes) in Preußen kann an dem 1879 mit dem katholischen Österreich
geschlossenen Verteidigungsbündnis (sog. Zweibund) gegen Russland(260) gemessen werden, das zumindest ideell in
den beiden sog. Weltkriegen (1914-1918 und 1940-1945) bestimmend war, und somit
an die Stelle der traditionellen österreichisch-russischen Achse (gegen
Preußen) getreten ist.
{Gründung der Heilsarmee 1878 in London durch
William Booth(261). Sie erwuchs aus der
bedeutendsten und erfolgreichsten pietistischen Erweckungsbewegung der Methodisten(262).}
{Der Berliner Hofprediger Adolf Stoecker gründet
die antisozialdemokratische (und antisemitische) „Christlich-Soziale
Arbeiterpartei“(263).}
{Im Jahre 1877 haben sich die Presbyterianer in
einer Weltorganisation zusammengeschlossen, die als „World Presbyterian
Alliance“ mit annähernd 5,3 Mio. Mitgliedern heute eine der bedeutendsten
calvinistisch-reformierten Gemeinschaften darstellt(264).}
1948
Ganz klar tritt die besagte chronologische
Abstufung (Nahtstelle) von 2 Jahren bei der Gründung der UNO 1946(265) und der Menschenrechtsdeklaration (10. 12.
1948) hervor(266), wobei letztere in dem hier
behandelten Gesamtzusammenhang wohl als der eigentliche Rechtsakt angesehen
werden kann. Die Deklaration der Menschenrechte kann wohl als der vorläufige
Höhepunkt in der Entwicklung der Theorie des Staatsrechts, und des Rechtswesens
überhaupt, bezeichnet werden.
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes (Genocidium), 9. 12. 1948(267).
Auf kirchlicher Ebene ist die Gründung des
Ökumenischen Rates der Kirchen (22. 8. 1948) wohl ein Meilenstein der gesamten
Geschichte der organisatorischen Entwicklung der Kirche(n)(268),
die etwa als in der Menschenrechtsdeklaration der UNO als „staatsrechtlich
abgestützt“ angesehen werden kann. Unter den 366 Delegierten von 147 Kirchen aus
44 Nationen befanden sich 15 Vertreter des Ökumenischen Patriarchats und der
Kirche von Griechenland(269).
Konferenz der Häupter und Vertreter der
autokephalen orthodoxen Kirchen in Moskau, auf der neben einer Stellungnahme
zur römisch Katholischen Kirche, der Frage nach der Anerkennung der
anglikanischen Weihen und dem Problem der Annahme des Gregorianischen Kalenders
auch die Mitarbeit der Orthodoxen Kirchen in der ökumenischen Bewegung
behandelt wurde. Die ökumenische Bewegung wird sehr kritisch beurteilt, weil
sie sich nicht um die Einheit im Glauben, sondern mit sozialen und politischen
Problemen beschäftigte(270).
Das Moskauer Patriarchat nimmt wieder Kontakte
zur altkatholischen Kirche auf(271).
Die überwiegende Mehrzahl der deutschen
lutherischen Landeskirchen schloss sich 1948 zu der „Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“ (VELKD) zusammen, innerhalb derer
uneingeschränkte Kanzel und Abendmahlgemeinschaft besteht und schrittweise eine
Angleichung in der Liturgie, in verschiedenen Zweigen des Kirchenrechts und im
kirchlichen Handeln verpflichtet wird. Gleichzeitig traten sämtliche
lutherische Landeskirchen dem ebenfalls 1948 gegründeten Kirchenbund der
„Evangelischen Kirche in Deutschland“ (Ekid) bei, der alle protestantische
Landeskirchen umfasst. Die überwiegende Mehrzahl aller dieser in ihrer Gestalt
zum Teil verschiedenartigen, doch in ihrem gemeinsamen Bekenntnis geeinten
Lutherischen Kirchen aller Welt schloss sich 1947 im „lutherischen Weltbund“
zusammen, und diejenigen Lutherischen Kirchen, die Gliedkirchen des
„Lutherischen Weltbundes“ sind, sind auch dem „Ökumenischen Rat der Kirchen“
1948 beigetreten, um in ihm mit dem spezifisch „lutherischen“ Beitrag aktiv an
dem weltweiten Ringen um größeres Sichtbarwerden der wesenhaften Einheit der
Kirche Jesu Christi teilzunehmen. Denn den Lutherischen Kirchen eignet von der
Reformation her ein ökumenisches Horizont(272).
Die Gründung des Staates Israel (1948) hat
sowohl eine religiöse wie auch eine politische (staatsrechtliche) Seite(273). Die entsprechende Resolution der UNO
spannt den Bogen der Rechtsentwicklung bis zur Einverleibung des herodianischen
Reiches auf Reichsebene 1 v. Chr. in das römische Reich.
Das Indische Kaiserreich, unter der Herrschaft
des britischen Königshauses (seit 1877), endigte 1948(274),
wo zugleich das demokratische Indien proklamiert wurde. Der ebenfalls 1948
verstorbene Gandhi hinterließ in der indischen Verfassung und Rechtsordnung auf
politischer (staatsrechtlicher) Ebene zugleich ein religiöses Manifest, das
wohl als der tiefste Einschnitt in der Geschichte des Hinduismus anzusehen ist.
Am 28. 4. 1948 wird eine Deklaration verfasst,
die vorsieht, künftig auch selbständig gewordene Republiken die
Vollmitgliedschaft im Britisch Commonwealth zu gestatten(275).
Das Commonwealth entwickelt sich dadurch vom nach Nationen gegliederten
britischen Staatenreich zum internationalen Staatenverbund.
In China entsteht 1946 die Verfassung der
Republik China und 1948 wird Chiang Kai-shek von der Nationalversammlung zum
Präsidenten gewählt. Ab 1947 herrscht offener Bürgerkrieg mit den zuvor (mit
der herrschenden Kuomintang) verbündeten Kommunisten, die 1948 zunächst in
einer Gegenoffensive (Herbstoffensive) die Mandschurei erobern(276),
und die „nordchinesische Volksregierung“ bilden(277),
um damit gewissermaßen die letzten Spuren des Titularkaisertums (Mandschuko) zu
beseitigen. Es kommt nach der Machtergreifung der Kommunisten im ganzen Land
nicht nur zu Verfolgungen, sondern zu der systematischen Vernichtung der
etablierten Religionen, insb. Budhismus und Konfuzianismus. Der 1948 vollzogene
Spaltung zwischen der südchinesischen Republik der Kuomintang und dem
nordchinesischen Volksrepublik der Kommunisten ist auf Rechtsebene im Konflikt
mit Taiwan erhalten geblieben.
Am 17. März 1948 unterzeichnen die Außenminister
der BENELUX Staaten (seit dem Abkommen vom 5. november 1944 über eine künftige
Zoll- und Wirtschaftsunion [eine Zollkonvention <BENELUX> ist ab dem 1.
Jänner 1948 eingeführt] zwischen Belgien, die Niederlande und Luxemburg(278), werden die drei Staaten so bezeichnet),
Großbritanien und Frankreich den Fünfmächtevertrag über die Zusammenarbeit in
wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Angelegenheiten und für die
kollektive Selbstverteidigung; der noch im gleichen Jahr in dem Brüsseler
Vertrag zur Westunion erweitert wurde(279).
Am 3. April 1948 unterzeichnet US Präsident
Truman das ERP Programm (Economic Co-operative Act of 1948). Am 16. April 1948
wird die „Organisation for European Economic Cooperation“ (OEEC), mit Sitz in
Paris, errichtet: Das Abkommen über die europäische Zusammenarbeit wird von 16
europäischen Staaten sowie den Befehlshabern der drei westlichen Besatzungszonen
Deutschlands unterzeichnet (die USA schließen mit jedem Mitgliedsstaat ein
eigenes Abkommen). Am 4. Mai 1948 fordert der britische Außenminister Ernest
Bevin die Erweiterung der Westunion zu einer atlantischen Gemeinschaft. Vom 8.
bis zum 10. Mai 1948 findet der erste Haager Kongress für die europäische
Einheit statt. Am 11. Juni 1948 nimmt der US Senat mit 64:4 Stimmen die
Vandenberg-Entschließung an, die den USA verfassungsrechtlich ermöglichen einem
atlantischen Bund beizutreten. Vom 27. bis zum 28. September 1948 beschließen
die Verteidigungsminister der Brüsseler Paktmächte die Errichtung einer
Verteidigungsorganisation für sämtliche europäische Truppenverbände. Am 25./26.
Oktober 1948 einigen sich die Länder des Brüsseler Vertrages mit den USA und Kanada
über die Errichtung einer nord-atlantischen Verteidigungsunion(280).
Im Jahre 1948 wird die „Organisation of American
States“ (OAS) gegründet(281). Mitglieder der
„Union der Amerikanischen Republiken“ sind (außer Kanada) alle selbständigen
Staaten der westlichen Hemisphere, d. h. die USA und die 20
lateinamerikanischen Republiken(282).
Die Gründung des Kominform (Kommunistisches Informationsbüro)
im September 1947, durch die osteuropäischen sowie die italienische und
französische KP, und das Grundsatzreferat des russischen Politbüromitgliedes
Schdanow über die Teilung der Welt(283),
leiten 1948(284) die erste Phase des kalten
Krieges ein (bis Ende 1949). Im Jahre 1948: Beistandspakte zwischen der
neugegründeten Volksdemokratien mit der Sowjetunion; das Kominform beschließt
die Kollektivierung der Landwirtschaft(285);
in der Bukarester Erklärung wird Jugoslawien aus dem Kominform ausgeschlossen;
es folgen gemeinsame Aktionsprogramme und allgemeine Grundsätze für den Aufbau
des Sozialismus (insb. die zwangsweise Vereinigung der sozialdemokratischen mit
den kommunistischen Parteien in allen Volksdemokratien und anschließende
Säuberungen); Warschauer Acht-Mächte-Erklärung am 24. 6. 1948(286).
Im Sinne der obligaten Übergangszeit von 2
Jahren: verzichtet der japanische Kaiser (als Tenno Objekt, bzw. Subjekt des
Kaiserkultes) am 1. Jänner 1946 in seiner Neujahrsansprache auf den Anspruch
der Göttlichkeit; proklamiert am 3. November eine neue Verfassung, in dem Japan
in eine parlamentarische Demokratie nach anglikanischem Muster umgewandelt
werden soll, und am 3. Mai 1947 in Kraft tritt. Nach Verurteilung und
Hinrichtung der Kriegsverbrecher und durch den Kalten Krieg stoppt und lockert
die USA die durch die Besatzungspolitik erzwungene Selbsteinschränkung Japans,
und baut Japan ab 1948 als Bündnispartner wieder auf(287).
INHALTSÜBERSICHT (ZUSAMMENFASSUNG):
0/1
Aufteilung des Alexanderreiches (das Gebiet des
vormaligen Perserreiches der Bibel) unter Römer und Parther und die
gleichzeitige Beendigung der staatlichen Selbständigkeit Judas durch die
Eingliederung Palästinas in das Römische Reich.
130
Kaiser Hadrian lässt im Rahmen seiner - am
Panhellenismus orientierten - organisatorische Maßnahmen Jerusalem unter dem
Namen Aelia Capitolina als römische Kolonie wieder aufbauen.
235
Anfang der lateinischer Kirche/Origenes/Konzil
der Magier/Anfang der Soldatenkaiser/Unterwerfung der Alamannen.
325
Konstantinische Wende: Konzil von
Nicaea/Trennung vom Ostertermin und Passahtermin/Umwandlung von Synagogen in
Kirchen.
395
Teilung des römischen Reiches.
460
Monophysitischer Streit/Erstes selbständige
Königreich der arianischen Vandalen in Nordafrika auf römischen Reichsgebiet.
622
Hedschra (Anfang der islamischen Zeitrechnung):
Auszug Mohammeds von Mecca nach Medina/Byzantinisch-chasarisches Militärbündnis
vernichtet die Sassaniden/Monotheletistische Streit/Aufzeichnung des
Alamannischen Rechts/Slawenreich des Samo.
687
Pippin II. vereinigt als Hausmeier das
Frankenreich.
874
Unabhängigkeit des Großmährischen
Reiches/Eingliederung der Bulgaren in die byzantinische
Kirchenorganisation/Taufe der Premysliden/Samaniden im Ostiran/Byzantinische
Machtrenessaince.
930
Die Qarmaten plündern Mekka/Untergang des
Arabertums/Einverleibung hispanischer Rumpfstaaten durch Kastilien.
987
Mit dem dynastischen Wechsel von den Karolinger
zu den Capetinger geht der religiöse Reform (von Cluny aus) und der politische
Wandel zum Feudalismus einher.
1042
Sieg des Gottesfriedensbewegung auf dem Konzil
von St. Giles/Byzanz wirft den Slawenaufstand nieder und ist erfolgreich gegen
die Araber auf Sizilien.
1056
Ende des Kaisertums als „Haupt“ der Kirche in
Ost und West: Autonomie der Kirche im Staat durch Aufwertung der Rechtsstellung
des Patriarchen, bzw. Papstes/Bruch zwischen Westkaiser und
Frankreich/Seldschuken in Bagdad.
1140
Welf IV. wird besiegt/Erfolglose Ost-West
Verhandlungen/Vertreibung von Byzanz aus Kleinasien.
1235
Eingliederung von Ostgebieten in das mongolische
Reich/Festigung der feudalen Ordnung auf dem Mainzer Hoftag/Anerkennung der
autokephalen Kirche des zweiten bulgarischen Reiches/Bund der Bulgaren mit
Nikaia gegen die Lateiner.
1290
Untergang der Kreuzfahrerstaaten/Die siebente Kurwürde
wird vom Rudolf I. an Wenzel II. übertragen.
1422
Tag von Nürnberg: Verdichtungsvorgänge in der
Reichsverfassung/Mit der Rückkehr des Papsttums nach Rom beginnt nach dem
Konstanzer Konzil die restauration.
1556
Ratifizierung des Augsburgischen
Religionsfrieden auf dem Reichstag von Regensburg/Teilung Europas unter den
Habsburgern/Russland einverleibt die Kernlande der mongolischen Goldenen Horde.
1651
Ratifizierung des Westfälischen Friedens auf dem
Exekutionstag von Nürnberg.
1656
Zivile Verfassung der englischen
Revolution/Englisch-französischer Vertrag gegen Spanien/Souveränität
Preußens/Anschluss der Ukraine an Russland.
1658
Erste Rheinbund/Cromwell wird „ziviler“ Souverän
(Lordprotektor).
1693
Trennung der Kongregationalisten von den
Presbyterianern in England/Religionsfreiheit in der Verfassung der
Quäkerkolonie Pennsylvanien/Ludwig XIV. nimmt die gallikanischen Sätze zurück.
1723
Schisma von Utrecht/Anerkennung des Zaren als
orthodoxer Herrscher durch die Patriarchen/„Alte Pflichten“ der
Freimaurer/Errichtung des Generaldirektoriums in Preußen/Genehmigung der
Pragmatischen Sanktion durch die Stände und Ungarn/China erobert Tibet.
1757
Große Koalition gegen Preußen/England gewinnt
Bengalen und vertreibt Frankreich aus Indien und Amerika/Aufgeklärter
Absolutismus in Portugal.
1787
US Verfassung/Bischofsweihe bei Methodisten/Das
französische Parlament blockiert die Notabeln/Die Franzosen fassen in Annam
Fuß.
1819
Restauration: Karlsbader Beschlüsse und
gesamteuropäische Parallelentwicklung/Preußische Kirchenunion/Die USA erwirbt
Florida/England unterwirft die Marathen.
1849
Erste deutsche evangelische
Kirchentag/Verfassungsentwicklung in Folge der europaweiten
Revolution/Parlamentarische Sieg des Bonapartismus (Liberale) in Frankreich.
1878
Berliner Kongress/Ausgleich Bismarks mit
Rom/Sozialistengesetze.
1948
Menschenrechtsdeklaration der
UNO/Genocidium/Gründung des ÖRK/Konferenz der orthodoxen autokephalen Kirchen
in Moskau/Gründung der VELKD und EKID/Gründung des Staates Israel/Indische
Republik/Chinesische Republik und Nordchinesische Regierung Maos/Deklaration
des British Commonwealth als internationaler Staatenbund/Brüsseler Vertrag:
Westunion/ERP, OEEC, Abkommen über die europäische Zusammenarbeit, Haager Kongress,
Vandenberg Entschließung, NATO/OAS/Erklärung der Teilung der Welt und Anfang
des Kalten Krieges durch das Kominform/Japanisch-Amerikanische Bündnispolitik.
LITERATUR
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1969.
Altheim F. und Stiehl R., Asien und Rom, neue
Urkunden aus sassanidischer Urzeit, Tübingen 1952.
Appel R.und Möller D., Was ist Freimaurerei,
Hamburg 1976.
Baus K. und Ewig E., Die Reichskirche nach
Konstantin dem Großen, Erster Halbband: Die Kirche von Nikaia bis Chalkedon,
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Bengtson H., Grundriss der römischen Geschichte
mit Quellenkunde, München 1970.
Bromley J. S.
(Hsg.), The New Cambridge Modern History, Cambridge 1970.
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Testaments, Wuppertal 1986.
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ENDNOTEN
______________________________
1. An Jahreszahlen orientierte.
5. Es soll hier nicht in Frage gestellt werden, dass bestimmte Rechtsformen, bzw. bestimmte Formen der Rechtsgestaltung, konfessionsspezifisch sein können, sondern zunächst soll der überkonfessionelle Charakter des Rechts, insb. des Kirchenrechts, durch Gegenüberstellungen (Parallele) hervorgehoben werden.
6. Als staatspolitischer Faktor.
7. Die Bandangaben bei den zitierten größeren Nachschlagewerken werden grundsätzlich - ohne Bezeichnung (wie Bd. und S.) - mit römischen Ziffern angegeben, die Seiten mit arabischen Ziffern.
8. Zum besseren Verständnis empfehlt es sich ev. zuerst die zum Jahr 1948 zusammengestellten Angaben zu lesen, und dann erst beim Jahr 1 v. Chr. zu beginnen.
11. Ploetz 229; Bengtson H., Grundriss der römischen Geschichte I. 268.
12. Vgl. Honigmann, Ostgrenze.
13. So wurde etwa nach der Jahrtausendwende Kleinasien nicht arabisch oder persisch, sondern türkisch, mit den byzantinischen Verhältnissen analogen nachbarschaftlichen Beziehungen.
14. Vgl. Matthiae/Thiel, Biblische Zeittafeln, Karte X.; Veit V., Illustrierte Weltgeschichte I. 162-163.
15. Ploetz 229, 311: Die Vereinbarung schloss bereits 1 v. Chr. bis 1. n. Chr. Armenien ein, gegen das die Ostexpansion Roms (mit Hilfe des „neutralen“ Verbündeten; Parthien) im letzten vorchristlichen Jahrhundert kriegerisch durchgesetzt wurde.
17. Das Testament des Herodes (um 4 v. Chr.) spielt nur eine untergeordnete Rolle auf lokaler Ebene; vgl. Bruce F. F., Zeitgeschichte des Neuen Testaments, S. 28 f.
18. Die Reisen des Paulus, insb. soweit die Bibel sie beschreibt, beschränken sich auf das Gebiet der Griechischen Amphiktyonie (Zwölfstämmebund) und dann auf Rom, das analog etwa den Makedoniern seit dem Vater vom Alexander den Großen, ebenfalls zu dem griechischen Zwölfstämmebund gerechnet wird und etwa Sportler zu den Olympischen Spielen entsendet, was ein ausschließliches Privileg der Hellenen ist. Außer der Taufe des Hofbeamten der Königin von Äthiopien, wobei Äthiopien dann eindeutig der römischen Einflusssphäre zuzuordnen ist, enthält das NT keinerlei exterritoriale Missionsberichte, zumal auch Petr 1,1 lediglich die hellenisierte und ins römische Reichsgebiet einbezogene Gemeinden anspricht.
19. In den Jahren (n. Chr.) 66, 117, 130, 351, 363, (die Samariter 484, 529) 614.
20. Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk III. 62; Altheim F. und Stiehl R., Asien und Rom, S. 37 ff.
21. The Cambridge History of Iran III./I. 57.
22. Strack-Billerbeck I. 481, 960, 1018.
23. Strack-Billerbeck III. 808, 816, 847; IV. 875.
24. Bengtson H., Grundriss der römischen Geschichte I. 341.
28. Otto E., Jerusalem, S. 166.
29. Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk III. 35.
32. Kretschmar G., Die Offenbarung des Johannes, 75 f.
33. Propiläen Weltgeschichte IV. 462; Kraft H., Kirchenväterlexikon, S. 395 f.
34. Literatur über den Konzilsort Jerusalem derzeit nicht zugänglich.
35. Vgl. Richter C. F., Historisch-kritischer Versuch über die Arsakiden- und Sassaniden-Dynastie, nach den Berichten der Perser, Griechen und Römer, S. 164.
36. Vgl. Schacherl G., Geschichte der Sassaniden, in: Jahres-Bericht des kaiserl. königl. Ober-Gymnasiums zu Wiener-Neustadt am Schlusse des Schuljahres 1870, S. 7 (n. 56) f.
37. Eliade M., The Encyclopedia of Religion XI. 337.
38. Widengren G., Die Religionen Irans, S. 244 f.
40. Propiläen Weltgeschichte IV. 409.
43. Obgleich die Anerkennung des Christentums 311, und die Erhebung zur Staatsreligion im römischen Reich 330 n. Chr. erfolgt ist.
44. Hartmann K., Atlas-Tafel-Werk III. 57.
48. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 67 f.: Constantin behielt nicht nur den Titel Pontifex Maximus, sondern stützte seine kirchliche Vollmachten - ein Konzil einzuberufen - als „Bischof im äußeren Bereiche“ auf diesen Titel.
49. Ploetz 212-213; Baus K., Ewig E., Die Reichskirche nach Konstantin den Großen, erster Halbband: Nikaia bis Chalkedon, in: Jedin H., Handbuch der Kirchengeschichte II. 225.
50. Oft fälschlich mit der Absetzung des Augustulus um 476 gleichgesetzt: vgl. Ploetz 324.
53. Ploetz 221 ff.; RE Suppl. XV. 345 f.
54. Kienast D., Römische Kaisertabelle, S. 26; Weltgeschichte in Zahlen, S. 40.
56. RE XXIV. 1948 f.; und 2. Reihe XII. 1355 f.
57. Welt- und Kulturgeschichte VII. 3025 f.
59. Welt- und Kulturgeschichte VII. 3026.
60. Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 472.
61. Vgl. Demandt A., Die Spätantike, S. 172; Randa A. (hsg.), Handbuch der Weltgeschichte I. 829 f.; RE II./XV. 325 f.
64. Ploetz 324; RE II./XV. 321 ff.
67. Ploetz 326; RE II./XV. 317 f.
69. Zierer O., Neue Weltgeschichte I. 401 f.
71. Propiläen Weltgeschichte III. 610.
72. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 88 f.
73. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 47.
74. Ploetz 337; Welt- und Kulturgeschichte VII. 3076.
75. Propiläen Weltgeschichte, Berlin 1932, III. 66.
76. Weltgeschichte in Zahlen, Fischer Taschenbuchverlag 1977, S. 81; Ploetz 326 f.
79. Kempf F. u. a., Die Mittelalterliche Kirche, (Handbuch der Kirchengeschichte, Hsg. H. Jedin) III./I. 169, 171.
80. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 54.
83. Hellwig/Linne, Daten der Weltgeschichte, S. 131; Saeculum Weltgeschichte IV. 119 f.
84. Hellwig/Linne S. (130-)132; vgl. Ploetz 487 f.
87. Zierer O., Neue Weltgeschichte I. 40.
88. Saeculum Weltgeschichte IV. 113 f.; Ronart S. und N., Lexikon der arabischen Welt, S. ff.: Die sozialutopische Bewegung der Qarmaten begann mit einem eigenen Kalifen, volle Gleichberechtigung und Gütergemeinschaft, die eine Zeit lang auch den Besitz der Frauen umfasste.
89. Ronart S. und N., Lexikon der arabischen Welt, S. 945 ff.
90. Saeculum Weltgeschichte IV. 118 ff.
91. Saeculum Weltgeschichte IV. 124.
92. Saeculum Weltgeschichte IV. 117 ff.
98. Propiläen Weltgeschichte V. 644; Ploetz 489.
100. Ploetz 423; Handbuch der Deutschen Geschichte I./III. 60.
103. Ploetz 423: das Papstwahldekret kommt lediglich etwa einer Novellierung des vom Humbert von Silva Candida in seinem Werk „Adversus Simoniacos“ formulierten Programms gleich. Das Dekret sucht einerseits unter Berufung auf den Kaiser den Einfluss des römischen „Volkes“ auszuschalten, und andererseits durch eine schwammige Theorie den Kaiserlichen Einfluss als unpraktikabel hinzustellen.
104. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 174.
105. Vgl. Ploetz 421 f.; Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 175.
110. Franzens A., Kleine Kirchengeschichte, S. 188; Kempf F. u. a., Die Mittelalterliche Kirche, Erster Halbband, S. 410 f.; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 137 f.
111. Propiläen Weltgeschichte V. 644; Ploetz 407.
112. Propiläen Weltgeschichte V. 644.
114. Ostrogorsky G., Geschichte des byzantinischen Staates, S. 281 f.; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 138
116. Ploetz 1068 f.; Propiläen Weltgeschichte V. 645.
117. Propiläen Weltgeschichte V. 649.
118. Propyläen Weltgeschichte V. 649; vgl. Ploetz 1069.
120. The Cambridge History of Islam I. 240.
125. Die Betonung der nominellen Souveränität des Königs ratifiziert in Wahrheit die Ausübung der an die Landesfürsten delegierten Hoheitsrechte des Königs.
127. Propyläen Weltgeschichte V. 655.
128. Handbuch der Deutschen Geschichte I./IV. 70.
130. Propyläen Weltgeschichte V. 655.
132. Propyläen weltgeschichte V. 658.
135. Heyer F., Konfessionskunde, S. 612.
140. Der europäische Teil der mongolischen Tetrarchie mit der neugegründeten Hauptstadt Sarai an der Wolga: Veit I. 428.
147. Heyer F., Konfessionskunde S. 612; EKL II. 900.
150. Hubatsch W., Das Zeitalter des Absolutismus, S. 58 f.
151. Zöllner E., Geschichte Österreichs, S. 247 f.
152. Ploetz 687; Zöllner E., Geschichte Österreichs, S. 247 f.
153. Ploetz 687; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S.169 ff.
154. Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 171.
155. Tatsächlich nahm nach der ausdrücklich anderslautenden Anerkennung des moskauer Patriarchats durch Konstantinopel (1593) der moskauer Patriarch eigenmächtig den Titel; „Job, Patriarch der Stadt der Zaren Moskau und des ganzen Russlands, des neuen Rom“,an. Vgl. Heiler(F., Urkirche und Ostkirche, S. 168 f.; Ploetz 685: der „römische“ Anspruch Moskaus geht auf den Mönch Philotheos (1510) zurück.
157. Die Historiker neigen dazu, die Rechtsakte des revolutionären Parlaments - im Zuge der Glorreichen Revolution - als die eigentlichen hinzustellen. Aus rechtlicher Sicht jedoch hätte das Parlament nur vom König einberufen werden können, und es war ein formaler Unding, dass der König vom Parlament abgesetzt wäre. es bedurfte aber noch einen erheblichen rechtstheoretischen Aufwand, um die nachträglich erfolgte Bestätigung der an und für sich illegalen (nichtigen) Parlamentsakte, durch den neuen König der parlamentarischen Revolution, als hinreichend für die rückwirkende Erklärung der Rechtswirksamkeit hinzustellen. Konstitutionell ist jedoch eher der Zeitpunkt der rückwirkenden Bestätigung als der zunächst illegale Staatsakt.
159. „King in Parliament“, vgl. Ploetz 684.
161. Keller H. R., The Dictionary of Dates I. 78.
163. Heyer F., Konfessionskunde, S. 612.
164. Bromley J. S. (Hsg.), The New Cambridge Modern History
VI. 142 f.
169. Randa A., Handbuch der Weltgeschichte II. 1802.
170. Bromley J. S. (Hsg.), The New Cambridge Modern History
VI. 580 ff., 587.
171. Pollak W. (Hsg.), Tausend Jahre Österreich I 186 f.; Mikoletzky H. L., Österreich, S. 44 ff.; Zöllner E., Geschichte Österreichs, S. 247-257.
174. Weltgeschichte in“Zahlen, Fischer Taschenbuch Verlag 1977, S. 175.
175. Ploetz 552: Der Gallikanismus in Frankreich entstand noch 1438, wo der Basler Konzil, bzw. die Pragmatische Sanktion von Bourges, den Papst dem Konzil unterstellt hat.
176. Propiläen Weltgeschichte VI. 84 f.
177. Vgl. das Jahr 1787, wo das Parlament die Notabeln „torpediert“.
178. Lthk X. 588; Herders theologisches Taschenlexikon I. 85 f.
180. Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 150.
182. vgl. Torke (Hsg.), Lexikon der Geschichte Russlands, S. 376-377.
183. Zernack K. (Hsg.), Handbuch der Geschichte Russlands II./I. 337; Heiler F., Urkirche und Ostkirche, S. 169 f.
184. Appel R., Möller D., Was ist“Freimaurerei, S. 11, 23 f.; Veit I. 782 ff.; EKL I. 1381 ff.
186. Ploetz 659 f.; Dülmen A., Deutsche Geschichte in Daten I. 263 f.
187. Aufgeklärter Absolutismus.
189. W. Kleindel, Die Chronik Österreichs, S. 242.
190. Insb. in Ungarn und Siebenbürgen, die Zufluchtstätten der protestantischen Diaspora werden.
191. Zippe H. (Hsg.), Bildband zur Geschichte Österreichs, S. 42.
192. Waldschmidt E. u.a., Geschichte Asiens, S. 736.
194. Hubatsch, Das Zeitalter des Absolutismus, 177; Dülmen A., Deutsche Geschichte in Daten I. 283 f.
195. Weltgeschichte in Zahlen S. 183.
196. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 258.
198. Veit II. 1522; Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 736.
199. Weltgeschichte in Zahlen, S. 183.
202. Ploetz 1174 f.; Randa A. (Hsg.), Handbuch der Weltgeschichte II. 1859 f.
203. Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche XII. 778 f.
204. RGG VI. 918; Heyer F., Konfessionskunde, S. 667.
206. Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 738.
208. Veit II. 958; Ploetz 729.
209. EKL I. 1138: Der eigentliche „Patriarch der süddeutschen Erweckung“, Jung-Stilling, veranlasste die schwäbische Auswanderung dorthin.
210. EKL I. 1138: Juliane v. Krüdener bewirkte ein Erweckunsrausch 1816-1818 in Baden.
214. Meyer H. und Langenbeck W., Von der französischen Revolution bis zur gegenwart, S. 53 f.
216. Hellwig/Linne, Daten der Weltgeschichte, S. 290.
217. Jung K. M., Weltgeschichte in einem Griff, S. 683.
218. Kleindel W., Die Chronik Österreichs, S. 309.
219. Randa A., Handbuch der Weltgeschichte I. 2079 f.
220. Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte III. § 23: Eine zentrale Stellung in der Reformpolitik hatte die Wehrorganisation, da das Gesetz vom 3. 9. 1814 über die allgemeine Wehrpflicht versuchte, einen Kompromiss zwischen altpreußisch militärstaatlicher Tradition und bürgerlich-nationalen Kräften der Linie zu finden. Der König hat die entscheidende Verfassungsfrage mit dem Kabinettsordre vom 22. 12. 1819 gelöst, indem er die Landwehr dem Oberkommando der regulären Armee unterstellte.
221. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 89: Der Bayerische Minister von Lerchenfeld bemerkte schon im Oktober 1819, dass Deutschland durch die Bundesbeschlüsse aus einem Staatenbund in einen Bundesstaat umgewandelt worden sei.
223. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 96 ff.
224. Heyer F., Konfessionskunde, S. 668 f., RGG VI. 1141 ff.
225. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. (96-)98.
226. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 72.
227. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 73; RGG VI. 1138 f., 1141.
228. Handbuch der Deutschen Geschichte III./I./II. 72 f.
231. Hellwig G., Daten der deutschen Geschichte, S. 197: Der 1815 gegründeten Deutschen Burschenschaften (unter den damals neuen Farben Schwarz-Rot-Gold) auf dem Warthburger Fest 1817, zur Erinnerung an die Reformation und die Völkerschlacht bei Leipzig, endet mit der Verbrennung der Bundesakte und reaktionärer Symbole.
234. Weltgeschichte in Zahlen, S. 196.
235. Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 738.
236. Hellwig g., Daten der deutschen Geschichte, S. 210.
237. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten, II. 154 f.
239. Ploetz 725; Schmidt-Liebich J., Deutsch Geschichte in Daten II. 137-155.
241. Ploetz 725, 749 f., 770; Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 97: Die diskriminierenden Gesetze durch die Karlsbader Beschlüsse (1819) werden erst hier durch die Verfassungsentwicklung überholt (vgl. S. 137-155).
243. Weltgeschichte in Zahlen, S. 204.
249. Vgl. Herders Theologisches Taschenlexikon V. 7 ff.
251. Waldschmidt E. u. a., Geschichte Asiens, S. 738.
254. Die Besetzung von Bosnien-Herzegowina durch Österreich war auch eine geheime Absprache mit den Türken.
258. Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 245.
262. Algermissen K., Konfessionskunde, S. 414.
263. Hellwig G., Daten der deutschen Geschichte, S. 226; Schmidt-Liebich J., Deutsche Geschichte in Daten II. 243.
264. Algermissen K., Konfessionskunde S. 406.
266. Stoecker H. (Hsg.), Handbuch der Verträge, S. 462.
267. Stoecker H. (Hsg.), Handbuch der Verträge 1871-1964, S. 460.
269. Ivanka E., Handbuch der Ostkirchenkunde, S. 671.
270. Ivanka E., Handbuch der Ostkirchenkunde, S. 670 f.
271. Ivanka E. u. a. (Hsg.), Handbuch der Ostkirchenkunde, S. 670.
272. Herders Theologisches Taschenlexikon IV. 370 f.; Heyer F., Konfessionskunde, S. 673 f.
273. Weltgeschichte in Zahlen, S. 263.
282. Stoecker H., Handbuch der Verträge 1871-1964, S. 451.
286. Stoecker H. (Hsg.), Handbuch der Verträge 1871-1964, S. 459; Vertrags-Ploetz II. 342 ff.
287. Ploetz 1334 f.: Ab 1949 stellt Japan offiziell die Reparationszahlungen ein.